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ergopraxis 2025; 18(01): 45
DOI: 10.1055/a-2417-8579
DOI: 10.1055/a-2417-8579
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?

In unserer Klinik kommt es vor, dass Patient*innen auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Aus unserer Sicht und in Absprache mit dem Fachpersonal der Intensivstation könnten wir die Atemtherapie auch nach dem Stationswechsel fort führen. Gilt die Verordnung über den Stationswechsel hinaus? Auch, wenn Patient*innen anschließend zum Beispiel wieder auf die orthopädische Station verlegt werden? Wer haftet für Behandlungsfehler?
Therapeutin aus Baden-Württemberg
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
09. Januar 2025
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