Dtsch Med Wochenschr 2021; 146(10): 638
DOI: 10.1055/a-1470-4033
Editorial

Der assistierte Suizid und die Identität der Medizin

Assisted Suicide and the Identity of Medicine
Giovanni Maio

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26.2.2020 im Grunde die Ärzteschaft erpresst. Es hat geurteilt, dass es zur Selbstbestimmung eines jeden Menschen gehört, auf den assistierten Suizid zurückgreifen zu können; da die Ärzteschaft hier standesrechtliche Hürden aufgebaut habe und gleichzeitig die Sterbehilfevereine per Gesetz verboten seien, bliebe den Menschen, die assistierten Suizid haben wollten, keine Möglichkeit dazu, und deswegen sei das Verbot der Sterbehilfevereine nichtig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht implizit gesagt: entweder die Ärztinnen und Ärzte öffnen sich dem assistierten Suizid oder er wird Sache der Sterbehilfevereine. Wie soll sich die Ärzteschaft in dieser Situation nun verhalten?



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Article published online:
06 May 2021

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