Laryngorhinootologie 2009; 88(6): 407-409
DOI: 10.1055/s-2008-1077374
Gutachten + Recht

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Ist § 116 b SGB V verfassungswidrig?

Ambulante Leistungen im Krankenhaus zwischen Theorie und PraxisConstitutionality of § 116 b SGB V – Legal Requirements for Ambulant Medical Services in HospitalsA.  Wienke, K.  Janke Köln
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Publication Date:
05 June 2009 (online)

Am 31. 3. 2008 haben bundesweit tätige und in eigener Praxis niedergelassene Kinderkardiologen und Internistische Onkologen beim Bundesverfassungsgericht (BVG) Verfassungsbeschwerde gegen § 116 b SGB V eingelegt. Die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten verletze die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes und führe zudem zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung im Zulassungswesen, da eine Bedarfsprüfung im Falle der Zulassung von Krankenhäusern im Gegensatz zu den niederlassungswilligen Ärzten nicht vorgesehen sei. Bei ihren Verfassungsbeschwerden werden die klagenden Mediziner vom Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e. V. (BNHO) unterstützt und finden auch bei anderen Verbänden niedergelassener Ärzte und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Fürsprecher.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen die maßgeblichen rechtlichen Hintergründe verdeutlichen und aufzeigen, welche Chancen die Verfassungsbeschwerden unter den derzeitigen Rahmenbedingungen haben.

A. Wienke,
K. Janke

Wienke & Becker – Köln

Rechtsanwälte

Bonner Straße 323
50968 Köln

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