Rehabilitation (Stuttg) 2007; 46(2): 63
DOI: 10.1055/s-2007-973811
Editorial

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Aktuelles zur medizinischen Ausbildung und zu FallpauschalenIhre Schriftleitung
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Publication Date:
27 April 2007 (online)

Mit der 9. Revision der Approbationsordnung für Ärzte, die am 1.10.2003 in Kraft trat, wurde der 12. Querschnittsbereich „Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren” (QSB RPMN) obligatorisch eingeführt. Damit wurde erstmals in allen medizinischen Fakultäten in Deutschland die Grundlage dafür geschaffen, im Medizinstudium wesentliche Inhalte und Konzepte der Rehabilitation und die Bedeutung der fach- und professionsübergreifenden Kooperation zu vermitteln. Da es dazu bisher noch keine anerkannten Lehrstandards gab, hatten die Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) und die Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation (DGPMR) gemeinsame Lehrziele erarbeitet (vgl. Rehabilitation 2004; 43: 337-347). Die konkrete Ausgestaltung umfasst auch moderne Lehr-, Lern- und Prüfungsmethoden. Die Kommission „Aus-, Fort- und Weiterbildung” der DGRW, die auch die Umsetzung der neuen Approbationsordnung begleitet (vgl. Rehabilitation 2005; 44: 129-133), veröffentlicht deshalb in einem weiteren Beitrag in diesem Heft eine Übersicht über aktuelle Methoden in der medizinischen Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Rehabilitation, die auch konkrete Beispiele enthält. Im Mittelpunkt stehen dabei innovative praxis- und patientenbezogene Lehr- und Lernformen sowie auch Prüfungsmethoden. Der Prozess der Ausgestaltung des neuen Querschnittsfaches an den medizini-schen Fakultäten soll somit intensiv unterstützt werden.

Ein Beitrag des Instituts für Krankenhausmanagement (IKM) an der Universität Münster beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) im Akutbereich auf die Rehabilitation. Mit der Einführung von Fallpauschalen im Krankenhaus war nicht zuletzt vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen gerade von Praktikern eine nicht unwesentliche Verlagerung des Aufwandes vom Akut- in den Rehabilitationsbereich befürchtet worden. Die anhand von Patienten der Anschlussheilbehandlung (AHB) am Beispiel von Kardiologie und Orthopädie durchgeführten Studien, die den Umstellungsprozess über mehrere Jahre begleitet haben, bestätigen die vermutete Verkürzung der Verweildauern im Akutbereich und eine frühere Verlegung in die Rehabilitation. Allerdings konnte eine Zunahme des Pflege- bzw. Betreuungsaufwandes nicht nachgewiesen werden. Zwar stiegen u.a. die Wundheilstörungen und Hämatome, eine Einschränkung der Rehabilitationsfähigkeit wurde jedoch nicht festgestellt. Allerdings halten die Autoren eine weitere Begleitung des Prozesses für erforderlich, um festgestellte Tendenzen beobachten und ggf. frühzeitig reagieren zu können. Da sich auch die Behandlungsdauer in der Rehabilitation als Folge veränderten Bewilligungsverhaltens verkürzt hat, wird mit einem Anstieg des Versorgungsbedarfs im Anschluss an die Rehabilitation gerechnet.

Das Heft 2 enthält neben weiteren, auf berufliche Integration bezogenen Untersuchungen eine Stellungnahme zum Leistungserbringerrecht nach dem SGB IX. Der Bericht über die Rehabilitation chronisch kranker Jugendlicher beinhaltet ausdrücklich auch Empfehlungen.

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