intensiv 2007; 15(4): 202-204
DOI: 10.1055/s-2007-962894
Recht

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Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nicht qualifiziertes Personal ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Folgen haben

Werner Schell
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Publication Date:
26 October 2007 (online)

Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Umstritten sind aber Art und Umfang der zu delegierenden Tätigkeiten sowie die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des tätig werdenden Personals. Einschätzungen und Entscheidungen sind oftmals schwierig, da es kaum hilfreiche gesetzliche Vorschriften gibt, die das richtige Handeln näher festlegen. Hilfreich für anstehende Einschätzungen und Entscheidungen sind oftmals Stellungnahmen in der Fachliteratur (siehe z. B. die angefügten Delegationsgrundsätze) sowie eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die zur Übertragung von Aufgaben bei der Behandlung und Pflege von Patienten Klarstellungen enthalten [1].

In einem landgerichtlichen Verfahren ging es 2004 um die Frage, ob und ggf. inwieweit völlig pflegefremden Personal die Ausführung von ärztlichen Tätigkeiten, z. B. subkutane Injektionen, übertragen werden kann und welche Folgen daraus unter Umständen in strafrechtlicher Hinsicht abgeleitet werden müssen. Es kam am 23.3.2004 zu einer inzwischen rechtskräftigen Verurteilung wegen Anstiftung zu einer Körperverletzung. Die getroffene Entscheidung zeigt deutlich auf, welche Grenzen bei der Delegationspraxis Beachtung finden müssen.

Literatur

  • 1 Siehe z. B. Schell, Werner: „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht”. Schlütersche, Hannover (Buchreihe Brigitte Kunz Verlag), 5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2001, ISBN 3-89495-176-1; und Schell, Werner: Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung, Internet: http://www.pflegerechtportal.de

Werner Schell

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