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Allgemeine Homöopathische Zeitung 1968; 213(12): 549-557
DOI: 10.1055/s-2006-935485
DOI: 10.1055/s-2006-935485
Haftpflichtprobleme
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. April 2007 (online)
Zusammenfassung
In Zeiten, in denen unter dem Publikum die Tendenz immer mehr zunimmt, den Arzt für dies und das haftbar zu machen und entsprechende Entschädigungen einzuklagen, sollte die homöopathische Ärzteschaft sich auch Gedanken darüber machen, ob sie vorsorglich für die Durchführung von Arzneimittelprüfungen in dieser Hinsicht alles getan hat. Einige Beispiele sollten zeigen, wie notwendig dies heutzutage ist.