Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2005; 31(11): 558-559
DOI: 10.1055/s-2005-925588
Praxismanagement

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Tendenz zur Lockerung des ärztlichen Werberechts

Werbemöglichkeiten für den ArztIsabel Häser
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Publication Date:
02 January 2006 (online)

Viele Vertragsärzte klagen seit Einführung des neuen „EBM 2000plus” über Honorarrückgänge. Auch wenn das gemeinsame Gremium der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bewertungsausschuss, seither um nachträgliche Korrekturen und Ergänzungen der Abrechnungsziffern bemüht ist, bleibt leider mehr als fraglich, ob dies die Umsatzeinbußen zukünftig auszugleichen vermag.

Das bedeutet, dass sich Ärzte zusätzliche Einnahmequellen erschließen müssen, zum Beispiel das Anbieten von IGeL-Leistungen. Doch - wie darf man seine Patienten über solche neue Leistungsangebote der Praxis überhaupt informieren? Ohne gezielte Werbemaßnahmen wird sich über solche Angebote die wirtschaftliche Prosperität der Praxis nur schwer steigern lassen. Fragen des ärztlichen Werberechts werden daher wohl eine zunehmend größere Rolle spielen. Jeder Vertragsarzt sollte deshalb die insoweit bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen.

Anschrift der Verfasserin

Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers und Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München

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