intensiv 2001; 9(6): 269-270
DOI: 10.1055/s-2001-18163
Recht
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Sind Bettgitter für Bewohner (Patienten) in stationären Pflegeeinrichtungen (Krankenhäusern) zulässig oder strafrechtlich relevante Freiheitsberaubung?

Werner Schell
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Publication Date:
05 November 2001 (online)

Die Durchführung der verschiedensten vorsorglichen Maßnahmen zum Schutz der Heimbewohner bzw. Patienten vor Schäden wird immer lebhafter diskutiert. Es wird in den Medien von spektakulären Fehleinschätzungen in der Betreuung berichtet und von Freiheitsberaubung und Körperverletzung gesprochen. Dies alles geschieht oftmals vor dem Hintergrund unzulänglicher Personalausstattungen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Die vom Gesetzgeber in vielfältiger Weise geforderten Maßnahmen zur Qualitätssicherung bleiben unter diesen Umständen nichts als Worthülsen! Die besorgte Frage zahlreicher Pflegekräfte lautet z. B.: Wann sind Fixierungen zulässig, um psychisch kranke Heimbewohner bzw. Patienten vor Schäden zu bewahren? Wann dürfen die Bettgitter hochgestellt werden? Wie soll man sich konkret verhalten?

Werner Schell

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de

URL: http://www.pflegerechtportal.de

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