intensiv 2001; 9(3): 137
DOI: 10.1055/s-2001-13068
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Das Transfusionswesen soll gesetzlich geregelt werden

Werner Schell
  • Neuss
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Publication Date:
31 December 2001 (online)

Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz) beschlossen und in das Beratungsverfahren eingebracht. Mit dem Transfusionsgesetz soll zum ersten Mal in Deutschland die Entnahme und Übertragung von Blut und seinen Bestandteilen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Bundesregierung folgt damit dem Willen des Deutschen Bundestages der als Konsequenz aus den Erfahrungen der Blut-AIDS-Katastrophe eine gesetzliche Regelung des Transfusionswesens gefordert hatte.

Anfang der 80er Jahre wurden durch Blutprodukte über 2000 Menschen in Deutschland mit HIV infiziert. Ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages hat diese tragischen Ereignisse in den Jahren 1993 und 1994 untersucht und Verbesserungsvorschläge für das Transfusionswesen gemacht. Die meisten dieser Vorschläge sind inzwischen umgesetzt. Weitere Informationen bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit „Fakten zur Blut- und Plasmaspende”, die unter der Telefonnummer (0 22 25) 926-144 oder per Telefax unter (0 22 25) 926-111 bestellt werden kann.

Dozent/Diplom Verwaltungswirt Werner Schell

Harffer Straße 59

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