B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2013; 29(2): 85-86
DOI: 10.1055/s-0032-1331099
Recht
Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

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M Beden
HILLE/BEDEN
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Publication Date:
19 April 2013 (online)

Im Tätigkeitsumfeld der Sport- und Bewegungstherapie sind vielfach sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch geringfügige selbstständige Beschäftigungen vorzufinden. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen ab dem Jahr 2013 verändert haben, geben diese Änderungen Anlass, die aktuelle Rechtslage näher darzustellen.

Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. § 8 SBG IV normiert die Voraussetzungen, unter denen geringfügig Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis tätig sind, von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Diese Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht gilt allerdings nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für selbstständig Tätige, wenn bei ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen der Befreiung vorliegen.