NOTARZT 2024; 40(02): 66-68
DOI: 10.1055/a-2200-0808
Recht in der Notfallmedizin

Ausnahmen von der Schweigepflicht

Information des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (Stand Mai 2023)
Peter Sefrin

Einleitung

Die Schweigepflicht stellt auch im Notarztdienst, im Kontext mit der medizinischen Versorgung, einen Schutz des Vertrauensverhältnisses im Umgang mit dem betreffenden Notfallpatienten dar und ist Basis der vertraglichen Abmachung, die der Patient bewusst oder unbewusst mit dem Notarzt schließt. Sie ist verpflichtend, um das Vertrauen zwischen Notarzt und Patient zu bewahren und die Privatsphäre zu respektieren. Der Patient kann darauf vertrauen, dass alle Erkenntnisse und Offenbarungen im Rahmen des Einsatzes in einem geschützten Raum bleiben und keine Besorgnis besteht, dass der Notarzt die ihm anvertrauten Informationen preisgibt.

Trotzdem gibt es Situationen, in denen eine mögliche Interessenskollision zwischen der Wahrung des Vertrauensverhältnisses zum Patienten und der Berücksichtigung des Allgemeininteresses an einer Gefahrenabwehr und/oder der Aufklärung von Straftaten den Notarzt von der Schweigepflicht entbinden können.



Publication History

Article published online:
19 April 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany