Laryngorhinootologie 2023; 102(10): 773-776
DOI: 10.1055/a-2003-4837
Gutachten und Recht

Fortschritt für die Ambulantisierung?

Chancen und Risiken der geplanten Krankenhaustagesbehandlung
Albrecht Wienke

Das Gesundheitssystem in Deutschland unterscheidet traditionell 2 Versorgungsformen: die stationäre und die ambulante Behandlung. Die ambulante Behandlung erfolgt grundsätzlich beim niedergelassenen Arzt[1] in der Praxis, während die stationäre Behandlung im Krankenhaus durchgeführt wird. Soweit der Grundsatz. Im Versorgungsalltag verschwimmen indes die Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zunehmend und es entstehen vielfältige Ausnahmen und eigenständige Versorgungsformen. So sei nur auf die §§ 115 ff. SGB V verwiesen. Dort finden sich die sogenannten sektorenübergreifenden- oder – besser – sektorendurchbrechenden Versorgungsmöglichkeiten, wie z.B. die vor- und nachstationäre Behandlung und das ambulante Operieren im Krankenhaus, die Hochschulambulanzen, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung und die belegärztliche Versorgung. Alle diese hergebrachten und neuen Versorgungsformen haben ihr versorgungs- und strukturpolitisches Ziel im Alltag jedoch nicht erreicht bzw. sind aus Gründen der Über- oder Fehlversorgung immer wieder durch neue Versorgungsmodelle ersetzt worden.

Jüngstes Beispiel für eine solche neue Versorgungsvariante ist die sogenannte Krankenhaustagesbehandlung, auch tagesstationäre Behandlung genannt, die nach den Vorstellungen des Gesetzgebers in den §§ 115 e und 115 f SGB V Einzug in das Deutsche Gesundheitssystem halten soll. Diese neue Versorgungsvariante soll insbesondere die Durchführung von operativen Eingriffen im Krankenhaus befördern und mit einer Ambulantisierung operativer Eingriffe einhergehen.



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Article published online:
04 October 2023

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