Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(01): 7
DOI: 10.1055/a-2002-5701
Aktuelles

Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihres 64. Treffens Anfang November 2022 die „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ verabschiedet. Sie sind der Auffassung, dass es neuer Anstrengungen, Impulse und Instrumente bedarf, um Menschen mit Behinderungen bis zum Jahr 2030 ein inklusives Arbeiten ohne Barrieren zu ermöglichen. In der Erklärung nehmen sie zu drei Themenbereichen Stellung: Im Bereich „Inklusives Arbeits- und Sozialrecht“ erkennen sie die gesetzgeberischen Bemühungen der letzten Jahre, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, an. Allerdings stellen sie auch fest, dass diese weitgehend erfolglos waren. Sie rufen die Bundesagentur für Arbeit dazu auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Übergang Schule – Beruf stärker auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auszurichten. Jobcenter sollen u. a. mehr Reha-Leistungen bewilligen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Darüber hinaus machen die Behindertenbeauftragten zahlreiche Vorschläge für Reformen im Arbeits- und Sozialrecht, um die Arbeits- und Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützungsstrukturen zu verbessern. Zum Themenbereich „Inklusionsbetriebe“ führen sie an, dass diese künftig wesentliche Orte der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein sollen. Bis 2025 sollen die Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen hierzu Konzepte vorlegen. Ferner werden öffentliche Auftraggeber aufgefordert, die Möglichkeiten zur bevorzugten Auftragsvergabe an Inklusionsbetriebe verstärkt zu nutzen, und alle Arbeitgeber angehalten, die Beschäftigungspflichtquote zu erfüllen. Im Abschnitt „Werkstätten für behinderte Menschen“ bestätigen die Beauftragten die große sozialpolitische Bedeutung der Werkstätten, weisen aber darauf hin, dass ein inklusiver Arbeitsmarkt über die Beschäftigung in einer WfbM nicht erreichbar ist. Sie erwarten von den Werkstätten v. a., dass diese bis 2025 ein Konzept für einen Wandel hin zu Vorbereitungs- und Dienstleistungszentren für eine anschließende berufliche Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entwickeln. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen. Die Erfurter Erklärung ist auf www.behindertenbeauftragter.de -> Aktuelles (04.11.2022) zu finden.

Die Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) haben im September 2022 Vorschläge zur Verbesserung der Entlohnung und Inklusion behinderter Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, vorgelegt. Die Vorschläge sind auf www.budgetfuerarbeit.de -> Aktuelles aufrufbar.

(Quellen: Bundesbehindertenbeauftragter; Kobinet Nachrichten, 16.11.2022)



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Article published online:
13 February 2023

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