Geburtshilfe Frauenheilkd 2020; 80(08): 792-793
DOI: 10.1055/a-1226-4106
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

Berlin, 21. Juli 2020 – Presseerklärung zur Forderung, die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Einstellungsvoraussetzung für Universitätsfrauenkliniken festzulegen

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF), vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), unterstützen vorbehaltlos und nachdrücklich die Forderung, Frauen in Not zu helfen. Dass ungewollte Schwangerschaften geradezu existenzielle Nöte auslösen können, die zu einem Gefühl der Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit und des Verlassenseins und im extremen Fall sogar zur Selbsttötung führen, erfahren unsere Mitglieder häufig ganz persönlich und hautnah in ihrem beruflichen Leben. Die gegenwärtig geführte Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche ist nach unserer festen Überzeugung und Erfahrung aber zu einseitig, ideologisch verkürzt und eingeengt und lässt oft die differenzierte Auseinandersetzung vermissen.



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Article published online:
14 August 2020

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