PSYCH up2date 2020; 14(02): 103-107
DOI: 10.1055/a-1073-1809
SOP / Arbeitsablauf

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was ist zu tun?

Martin Kuhr

Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie verfolgt das Ziel, die Rechte der vom Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen zu stärken und für Transparenz im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen. Für den Fall von Verstößen drohen erheblich stärkere Sanktionen als bisher. Dieser Beitrag zeigt auf, wie man im Rahmen der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik den Anforderungen gerecht werden kann.

Kernaussagen
  • Es ist jeder Praxisinhaberin und jedem Praxisinhaber dringend anzuraten, sich mit dem Thema zu befassen.

  • Kontaktieren Sie die zuständige Aufsichtsbehörde und klären Sie, ob Sie einen DSB bestellen müssen.

  • Erstellen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

  • Überprüfen Sie die Verträge mit Dienstleistern, die auf personenbezogene Daten zugreifen können [13].

  • Zudem ist jedem Praxisinhaber anzuraten, eine Datenschutz-Richtlinie zu erstellen [14].

  • Die Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen.



Publication History

Article published online:
09 March 2020

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