Notfallmedizin up2date 2008; 3(1): 53-72
DOI: 10.1055/s-2007-989495
Spezielle Notfallmedizin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der Drogennotfall

Sebastian Wirtz
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Publication Date:
28 February 2008 (online)

Kernaussagen

Drogenkonsum

Trotz sinkender Zahlen der Drogentoten seit dem Jahr 2000 hat der Drogenkonsum in Deutschland eine ansteigende Bedeutung. Das Muster konsumierter Drogen hat sich von den klassischen Drogen Heroin, Cannabis und LSD gewandelt und erheblich erweitert. Alkohol ist die am häufigsten konsumierte Droge, der Alkoholkonsum hat bei Jugendlichen überproportional zugenommen. Neben einer steigenden Anzahl von Cannabiskonsumenten bei Jugendlichen spielen insbesondere synthetische Drogen, wie zum Beispiel Ecstasy, in der Drogenszene heute eine wesentliche Rolle, aber auch biogene Drogen, wie Pilze oder Pflanzen mit psychoaktiven Wirkstoffen werden vermehrt eingenommen.

Notfalleinsätze

Die Notfälle entstehen überwiegend durch fehlerhafte Dosierungen in Unkenntnis der Substanz oder ihres Wirkstoffgehalts. Während bei Opiaten am häufigsten die Atemlähmung zum Notfalleinsatz des Rettungsdienstes führt, überwiegen bei allen anderen Stoffen die kardiovaskulären Notfälle, zerebrale Krampfanfälle und psychotische Störungen.

Therapie

Die Notfalltherapie richtet sich im Wesentlichen nach dem Symptombild und folgt den Regeln der Notfallmedizin zur Stabilisierung der Vitalfunktionen: Intubation und Beatmung oder Antagonisierung mit Naloxon beim opiatbedingten Atemstillstand, sedierende Behandlung mit Benzodiazepinen, Clonidin oder Neuroleptika bei den produktiven Psychosen durch psychoaktive Substanzen. Die Notfalltherapie zur Herz-Kreislauf-Stabilisierung bei kardiovaskulären Notfällen unter Drogeneinfluss folgt den gleichen Richtlinien, die auch sonst zur Behandlung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt werden, unter Beachtung der Kontraindikation für β‐Blocker unter Kokainwirkung.

Begleitumstände

Für die Diagnose ist die Kenntnis der unterschiedlichen Drogenwirkungen erforderlich, häufig wird die vorausgegangene Drogeneinnahme durch Patienten und Angehörige nicht angegeben oder gar verschleiert. Bei der Therapie muss immer beachtet werden, dass es sich um eine Suchterkrankung handelt, dass die Patienten gehäuft unter Begleiterkrankungen, wie zum Beispiel Hepatitis B und C leiden und dass das Rettungsteam mit der Notfalltherapie keine Heilung der Grundkrankheit, sondern nur eine Abwendung einer akuten Gefährdungssituation erreichen kann. Auch wenn der Besitz und die Einnahme von illegalen Drogen eine Straftat ist, so ist das Rettungsteam dennoch an die Schweigepflicht gebunden.

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Dr. Sebastian Wirtz

Abteilung für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
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