Notfall & Hausarztmedizin 2007; 33(1): 12
DOI: 10.1055/s-2007-965851
Gesundheitspolitik

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Einheitlicher EU-Führerschein ab 2012

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Publication Date:
07 March 2007 (online)

 

Ab 2012 erhalten Führerscheinneulinge überall in der Europäischen Union (EU) einen einheitlichen rosafarbenen EU-Führerschein im Chipkartenformat. Für alte Dokumente gilt eine Übergangsfrist von 26 Jahren. Ab 2032 dürfen somit EU-weit keine der bislang 110 verschiedenen Modelle mehr im Umlauf sein. Dies sieht eine europäische Richtlinie vor, die im Frühjahr 2007 in Kraft treten wird.

Bei der Neufassung der Richtlinie konnte sich die EU allerdings nicht dazu durchringen, die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen für den Erwerb des Führerscheins grundsätzlich vorzuschreiben. Dies soll Sache der EU-Mitgliedsstaaten sein. Neben Berufskraftfahrern müssen lediglich Fahrlehrer künftig EU-weit Kenntnisse in Erster Hilfe nachweisen. Auch hat der europäische Gesetzgeber - entgegen seiner ursprünglichen Absicht - darauf verzichtet, verpflichtende Gesundheitstests für die Erneuerung eines Führerscheins zu fordern. Die EU-Länder entscheiden also weiterhin selbst, ob sie Sehtests oder medizinische Checks zum Beispiel für ältere Kraftfahrer anordnen wollen. Die deutsche Regierung hat sich bereits dagegen ausgesprochen. In Deutschland wird somit zunächst alles beim alten bleiben.

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