RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000123.xml
Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(8/09): 449
DOI: 10.1055/s-2006-951794
DOI: 10.1055/s-2006-951794
Aktuelles Wissen
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Die Stellung des Taucheinsatzführers
Verantwortung nicht ohne ProblematikWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. September 2006 (online)

Der Taucheinsatzführer hat die Aufgabe, den gesamten Tauchgang zu sichern. Er übernimmt die Leitung und Verantwortung für den Einsatz der Tauchgruppe, der Bootstruppe und weiterer Einsatzkräfte während eines Taucheinsatzes. Er sollte ein ausgebildeter, erfahrener Taucher sein und sich durch ein hohes Maß an allgemeiner persönlicher und sozialer Kompetenz, fachlicher und methodischer Kompetenz auch im konkreten Einsatzfall auszeichnen.
Literatur
-
1 GUV-R 2101, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen, Ausgabe Juli 2002, Gesetzliche Unfallversicherung.
- 2 Bartmann H. Taucherhandbuch. Landsberg: ecomed Medizin 2006
-
3 APV-T, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen der DRK Wasserwacht.
Anschrift des Verfassers
Norbert Murr
Fachdienstleiter Tauchen, Wasserwacht Bayern
Kreiswasserwacht SR-BOG
Siemensstr. 11a
94315 Straubing