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DOI: 10.1055/s-2006-926682
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
MR-induzierte Verbrennungsreaktion bei einer Patientin mit „Permanent Make-up”
Publication History
eingereicht: 2.11.2005
angenommen: 7.3.2006
Publication Date:
07 June 2006 (online)

Einführung
Die Zahl der Kontraindikationen für eine MRT-Untersuchung ist insgesamt gering und gut bekannt. Es gibt jedoch weiterhin bei der MRT Kontraindikationen, die eine Anwendung dieser Technik einschränken oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar nicht zulassen. Im Laufe der Zeit wurden etliche Kontraindikationen relativiert. Vorsicht ist jedoch weiterhin vor allem bei Herzschrittmachern, kardialen Defibrillatoren, Neurostimulatoren und Insulinpumpen geboten, bei denen es neben einer Erhitzung zu Dislokationen und Funktionsausfall kommen kann, aber auch bei im Krieg oder in der metallverarbeitenden Industrie inkorporierten Metallsplittern. Zwischenzeitlich sind außerdem neue Risiken und Kontraindikationen hinzugekommen, mit denen zu Beginn der MR-Ära niemand gerechnet hätte. Dies gilt insbesondere für Modeerscheinungen wie Piercings, Schmuckimplantate oder Tätowierungen, die durch Wechselwirkungen im magnetischen Feld zu neuartigen Problemen führen. Neben großflächigen Tätowierungen (Abb. [1] a, b) sind hier besonders auch so genannte „Permanent Make-ups” zu erwähnen, bei denen identische Materialien wie beim Tätowieren angewendet werden, die aber anders als Tätowierungen nur in die oberen Hautschichten injiziert werden. Bevorzugte Körperregion für derartige „kosmetische Korrekturen” ist das Gesicht unter besonderer Betonung von Mund, Wangen und Augen (Abb. [2] a, b).
Abb. 2 a Beispiel eines „Permanent Make-ups” der Augenbraue. b Beispiel eines „Permanent Make-ups” der Lippenkontur.
Abb. 1 a Beispiel einer tief gestochenen schwarzen Tätowierung (Rücken). b Beispiel einer tief gestochenen kolorierten Tätowierung (Oberarm).
Dr. Marlies Wagner
Frankfurt am Main
Email: marlieswa@aol.com