Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) steht generellen Regelungen ärztlicher
Leistungen durch verbindliche Mindestmengen kritisch gegenüber. Sie fordert, die Auswirkungen
ausgewählter Mindestmengen auf die medizinische Versorgung zunächst durch Studien
zu prüfen. Erst dann sei eine breite Anwendung zu erwägen.
Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung?
Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung?
So genannte Mindestmengen regeln, dass Kliniken bestimmte ärztliche Leistungen zukünftig
nur anbieten dürfen, wenn sie eine jährlich geforderte Anzahl entsprechender Fälle
nachweisen können. Nur dann werden diese auch vergütet. Für verschiedene Gebiete der
Inneren Medizin diskutieren Experten Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung.
Prof. Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalsekretär der DGIM, betont jedoch: "Ob Mindestmengen
die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern, verschlechtern oder möglicherweise
gar nicht beeinflussen, ist zurzeit kaum vorhersagbar." Hierfür bedürfe es kontrollierter
Studien. Diese müssten Aussagen über Komplikationen, Sterberate und Krankheitshäufigkeit
zulassen.
Risiko: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten
Risiko: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten
Vorgeschriebene Mindestmengen gehen häufig über die in der Weiterbildungsordnung für
Ärzte festgelegten Richtzahlen hinaus. Diese hohe Zahl durchgeführter Eingriffe bedeute
jedoch nicht zwangsläufig Qualität, so die DGIM. Es gäbe exzellente Ergebnisse trotz
relativ kleiner Zahlen und besonders hohe Fallzahlen könnten die Qualität sogar mindern.
Laut DGIM bergen Mindestmengenregelungen einige Risiken: Indikationen könnten sich
lockern oder ausweiten. Dadurch würden bestimmte Leistungen möglicherweise unnötig
häufig erbracht. "Eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Regelung der Mindestmengen
setzt daher verbindliche Indikationskataloge voraus", sagt Prof. Schuster.