intensiv 2005; 13(4): 164-173
DOI: 10.1055/s-2005-858382
Intensivmedizin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Beatmungstherapie beim ARDS - was ist gesichert?

Thomas Ziegenfuß1
  • 1St. Josef Krankenhaus Moers
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Publication Date:
28 July 2005 (online)

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Zusammenfassung

In vielen Kliniken hatte sich bereits seit Anfang der 1990er-Jahre eine sog. „lungenprotektive” Beatmung mit kleinen Hubvolumina (LTVV) unter Inkaufnahme eines Anstiegs des Kohlendioxidpatialdrucks („permissive Hyperkapnie”) etabliert, ohne dass es randomisierte prospektive Studien (RCTs) gab, die die Überlegenheit dieses Vorgehens zeigten. Eine solche wurde erst im Jahr 1998 publiziert; allerdings zeigten 3 weitere im selben bzw. folgenden Jahr veröffentlichte RCTs keine Überlegenheit einer LTVV. Seit jedoch eine große amerikanische Studie einen klaren Überlebensvorteil für die LTVV-Gruppe zeigte, gilt die Überlegenheit einer Beatmung mit niedrigen Hubvolumina bei ARDS als gesichert. Offensichtlich ist es nicht entscheidend, wie das Hubvolumen verabreicht wird (druckkontrolliert oder volumenkontrolliert), wenngleich moderne druckkontrollierte Verfahren wie BIPAP oder APRV die atemphysiologisch sinnvolle Aufrechterhaltung der Sponanatmung auch beim schweren ARDS erlauben und offenbar auch zu einer Verkürzung der Beatmungszeit führen können. Die heiß diskutierte Frage nach der optimalen Höhe des positiven endexspiratorischen Drucks (PEEP) muss weiter offen bleiben, nachdem eine im letzten Jahr publizierte große amerikanische Untersuchung keinen Unterschied im Überleben einer „Niedrig-PEEP-Gruppe” (mit höherer inspiratorischer Sauerstoffkonzentration) und einer „Hoch-PEEP-Gruppe” feststellen konnte. Auch der Stellenwert der Bauchlagerung ist trotz der oft zu beobachtenden beeindruckenden Oxygenierungsverbesserung nicht gesichert, da zwei RCTs keinen Überlebensvorteil für die Gesamtpopulation der untersuchten Patienten aufzeigen konnten.

Literatur

Dr. Thomas Ziegenfuß

Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin, St. Josef Krankenhaus Moers

Asberger Straße 4

47441 Moers

Email: thomasziegenfuss@web.de