Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2004; 30(9): B 440-B 441
DOI: 10.1055/s-2004-837102
Medizin & Internet

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Newsletter-Versand für Webmaster - Mehr rechtliche Fallstricke als angenommen

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Anschrift des Verfassers

Rainer H. BubenzerMedizin- und Wissenschaftsjournalist (DJV, KdM) 

Multi MED vision

Borselstraße 9

22765 Hamburg

Fax: 0 40/41 91 28 77

Email: Rainer@Bubenzer.com

Publication History

Publication Date:
22 December 2004 (online)

 
Table of Contents

Rainer H. Bubenzer, Hamburg

Zu einem bewährten Mittel der Informations-Vermittlung an moderne Web-Bürger hat sich in den letzten Jahren der elektronische Newsletter gemausert. Einmal abonniert, trifft die gewählte Neuigkeitensammlung- zumeist kostenlos - regelmäßig auf dem eMail-Konto ein. Medizinische Verlage, Firmen oder Anbieter von Online-Gesundheitsinformationen, aber auch Krankenhäuser, Versicherungen, Standesvertretungen, Fachverbände, Arztpraxen oder Praxisnetze bedienen sich des neuzeitlichen Mediums. Doch Vorsicht: Findige Anwälte haben den elektronischen Newsletter zum Teil als unverlangt zugesandte Werbung (besonders peinlich in Kombination mit Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz) erfolgreich und kostenträchtig abmahnen können. Zur Vermeidung dieser und weiterer rechtlicher Fallstricke gilt es deshalb, einige technische und inhaltliche Vorkehrungen zu treffen.

Klar ist, so die gängige Rechtssprechung: Unverlangt zugesandte eMail ist in Deutschland nicht zulässig, auch nicht in Form von Newslettern oder als Info-Post. Patienten dürfen also zum Beispiel nicht unaufgefordert den Praxis-Newsletter erhalten. Sobald jedoch der Newsletter-Versand mit vorheriger Einwilligung des Empfängers erfolgt oder diese den Rundbrief nachweisbar selbst bestellt haben, hat kein Gericht etwas zu meckern. Außerdem sollten Versender eigentlich auch dann auf der rechtlich sicheren Seite sein, wenn zwischen ihnen und dem Empfänger ein nachweisbarer "geschäftlicher Kontakt" besteht. Hierzu gibt es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung (Hinweis: Zwischen Arzt und Patient besteht übrigens rechtlich gesehen kein "geschäftlicher Kontakt". Auch bei alleiniger Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen nicht...). Grundlage der rechtlichen Bewertung von Newslettern sind das im April 2004 verabschiedete, reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG (bzgl. unverlangt zugesandter Werbung), Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG/ Mediendienste-Staatsvertrag - MDStV (bzgl. erweiterter Datenerhebung oder -archivierung von Newsletter-Empfängerdaten), Bürgerliches Gesetzbuch - BGB (bzgl. Virusinfektion oder anderen Schädlingen durch eMail-Newsletter) oder das Heilmittelwerbegesetz - HWG (bzgl. medizinischer Inhalte von Newslettern "Laien" gegenüber).

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Newsletter-Bestellung

Möglichkeiten der Offline-Bestellung von Newsletter bestehen über telefonische Nachfrage (z. B. nach Erstkontakt durch Außendienstler), unterschriebener Fax- oder postalischer Bestellung. Die Eintragung in Mailing-Listen oder die Online-Bestellung eines Newsletters sollten immer durch das "Double Opt-in-Verfahren" abgesichert werden: Das heißt nach Angabe der Bestelldaten beim Newsletter-Versender (mindestens die eMail-Adresse) wird eine - werbefreie! - automatische Bestätigungs-eMail, zum Beispiel mit einem Verifikationscode, an die angegebene eMail versandt. Der Empfänger bestätigt hiermit die Bestellung, und wird erst dann auf die Newsletter-Verteilerliste gesetzt (§4 TDDSG).

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Pflichtfelder

Sammeln Sie nur Daten, die Sie wirklich benötigen (Datensparsamkeit). Außer der eMail-Adresse darf es keine Pflichtfelder geben, damit anonyme Nutzung möglich ist (§3 BDSG, §4 TDDSG).

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Datenschutzhinweis

Wenn Sie Daten wie zum Beispiel eine eMail-Adresse speichern, müssen Sie auf die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hinweisen. Sagen Sie also, welche Inhalte Sie in welcher Frequenz zu versenden gedenken. Unterrichten Sie den Nutzer, wie Sie mit seinen Daten umgehen (§4 TDDSG). Bereits auf dem Bestellformular des Newsletters sind alle nach TDDSG nötigen Angaben zum Datenschutz zu machen. Wichtig hierbei: Diese Angaben müssen jederzeit, also auch später, für den Abonnenten einsehbar sein.

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Kennzeichnungspflicht für externe Links

Als Schutz vor Irreführung der Verbraucher sehen TDDSG/MDStV vor, dass externe Links in einem HTML-formatierten Newsletter eindeutig und deutlich zu kennzeichnen sind, am besten mit einem kleinen grafischen Fähnchen und einer Beschreibung der externen Verlinkung. Bei Newslettern in reinem Textformat ist diese Kennzeichnung nicht notwendig, da die angegebene Internetverknüpfung nicht ausführbar ist.

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Newsletter-Abbestellung

Natürlich muss der Versender von Newslettern oder digitaler Info-Post jederzeit technisch sicherstellen, dass der Newsletter wieder abbestellt werden kann (Hinweis auf Widerspruchsrecht nach §28 BDSG).

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Koppelungsverbot

Sie dürfen die Erbringung von Telediensten nicht von der Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen (§3 TDDSG).

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Anbieterkennzeichnung

Ein Newsletter braucht wie eine Website ein Impressum mit Namen, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Telefonnummer, eMail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer (§6 TDG).

Weitere Fragestellungen betreffen zum Beispiel die Art und Menge der bei der Newsletter-Bestellung abgefragten datenschutzrechlich relevanten Informationen (Name, Adresse, Alter, Geschlecht etc.) und der nach Erhalt abgefragten Informationen (z. B. mittels Cookies, grafischen Zählern, aktiven Inhalten, etc.). In jedem Fall gilt (sofern nicht völlig unzulässig): Über alles müssen die Empfänger minutiös informiert werden, jederzeit muss ein Widerspruchsrecht erhalten bleiben und die Datenauskunft gewährleistet sein ("welche Daten speichern Sie über mich?").

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Literatur

  • 1 Kaufmann NC. c't Serienbotschafter mit Hindernissen - Rechtsknigge für Newsletter-Versender. 2004 13: 174-178 (http://www.heise.de/ct/04/13/006/)
  • 2 NN. Rechtslage beim eMail-Marketing/Newsletter-Versand.  http://absolit.de/rechtslage.htm
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Anschrift des Verfassers

Rainer H. BubenzerMedizin- und Wissenschaftsjournalist (DJV, KdM) 

Multi MED vision

Borselstraße 9

22765 Hamburg

Fax: 0 40/41 91 28 77

Email: Rainer@Bubenzer.com

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Literatur

  • 1 Kaufmann NC. c't Serienbotschafter mit Hindernissen - Rechtsknigge für Newsletter-Versender. 2004 13: 174-178 (http://www.heise.de/ct/04/13/006/)
  • 2 NN. Rechtslage beim eMail-Marketing/Newsletter-Versand.  http://absolit.de/rechtslage.htm
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