Zusammenfassung
Die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer,
in welchen entsprechend unterschiedliche Richtlinien und Vorgaben für die Ausbildung
und Tätigkeit als Notarzt existieren. Die Vielzahl der differenten Eignungsvoraussetzungen
führt zu teils erheblichen Unterschieden bei der Qualifikation der Notärzte und zur
Verunsicherung bei Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung. Die Anforderungen
der einzelnen Länder werden verglichen.
Literatur
- 1
Bundesärztekammer .
Grundlagen und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste und der notfallmedizinischen
Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland.
1997;
- 2
Bundesministerium der Justiz .
Sozialgesetzbuch (SGB V). BGBl.
I: 2477 ff., zuletzt geändert BGBl I.
1999;
2626-2656
- 3
Bundesrepublik Deutschland .
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG).
BGBl. I: 1 ff.
1949;
- 4
Bezirksärztekammer Nordbaden.
Merkblatt zur Kammermitgliedschaft: Pflichtmitgliedschaft - freiwillige Mitgliedschaft.
2001;
- 5
Schlechtriemen T, Reeb R, Altemeyer KH.
Rettungsdienst in Deutschland - Bestandsaufnahme und Perspektiven.
www.dgai.de.
2002;
- 6
Hinkelbein J, Genzwürker H, Ellinger K.
Notfallmedizin - Einheitlichkeit notwendig.
Dtsch Ärztebl.
2002;
99
2095-2096
Anschrift für die Verfasser
Dr. med. Harald Genzwürker
Institut für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Universitätsklinikum Mannheim
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim
Email: genzwuerker@akutmedizin.de