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DOI: 10.1055/s-2004-813640
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
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Publication History
Publication Date:
16 September 2004 (online)

Freiwillige Registrierung vom Deutschen Pflegerat anerkannt
Seit Mai 2003 können sich Pflegende freiwillig registrieren lassen (intensiv, Heft 4/2003). Der Deutsche Pflegerat erkennt die bisherigen Registrierungsstellen in Potsdam und in Neuwied nun im Sinne der Akkreditierung an und unterstützt deren Arbeit. Weitere Registrierungsstellen sollen in Deutschland nicht akkreditiert werden.
Die freiwillige Registrierung beinhaltet den Beleg absolvierter Bildungsmaßnahmen mit Bewertungspunkten und dem Ziel der weiteren Zertifizierung und Rezertifizierung. Neben der qualitativen Wirkung dient die Registrierung der Erhebung statistischer Daten und stellt ein wesentliches Modul der Selbstverwaltung von beruflicher Pflege dar. Einrichtungsträger unterstützt die Registrierung als Beleg über die Mitarbeiterqualität im Rahmen des internen Qualitätsmanagements und der gesetzlichen Qualitätsberichtserstattung.[www.freiwillige-registrierung.de, www.dbfk.de]
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