Klin Monbl Augenheilkd 2004; 221(6): 516-519
DOI: 10.1055/s-2004-813292
Offene Korrespondenz

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Anforderungsprofil an das Auge bei Polizeivollzugsbeamten

W. H. Wurster
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. September 2005 (online)

Zusammenfassung

Polizeivollzugsbeamte müssen uneingeschränkt polizeivollzugsdiensttauglich sein. Sie müssen nach einem Grundsatzurteil des VGH Baden-Württemberg aus dem Jahr 1990 zu jeder Zeit und an jedem Ort uneingeschränkt polizeiliche Aufgaben erfüllen können [1]. Diese Fähigkeit setzt sowohl eine stabile psychische Verfassung als auch gute körperliche Leistungsfähigkeit voraus. Das Auge spielt hierbei eine herausragende Rolle. Die Tauglichkeitsanforderungen an das Sehorgan dieser Berufsgruppe betreffen verschiedene Fähigkeiten des Auges. Sie werden in der bundesweit geltenden PDV 300 (Vorschrift zur ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und -fähigkeit) beschrieben [2]. Für Bewerber und Bewerberinnen für den Polizeivollzugsdienst stellen sie nicht selten eine schwierige bzw. unüberwindbare Hürde dar [3]. Die Bewerberauswahluntersuchung wird im Sinne einer berufsspezifischen Vorsorgeuntersuchung durch beamtete Polizeiärzte/Polizeiärztinnen durchgeführt. In Zweifelsfällen sind eine augenfachärztliche Untersuchung und manchmal sogar ein Gutachten aus einer Universitäts-Augenklinik erforderlich. Dabei können sich wohlwollende augenärztliche Bescheinigungen, die leider vereinzelt immer wieder für die Bewerber[1] ausgestellt werden, später fatal bei Einsätzen oder der Ausübung gefahrengeneigter Vollzugsdiensttätigkeiten auswirken, genauso wie die Verwendung orthokeratologischer Kontaktlinsen.

Literatur

  • 1 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27.9.1990 - 4 S 3102/89, Verlags-Archiv Nr. 7719. 
  • 2 PDV 300. Vorschrift zur ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und -fähigkeit vom 12.5.1998. 
  • 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.8.1998 (FeV), Bundesgesetzblatt Jg. 1998, Teil I Nr. 55 vom 26.8.1998: 2214 - 2360. 
  • 4 Immer mehr Operationswillige - der LASIK-Boom in den USA greift auf Deutschland und Europa über. fit for fun 2003; 10: 98. 
  • 5 Wurster W H. Körperliche Fitness (speziell: „Wie sieht es mit der körperlichen Fitness bei Bewerbern/-innen für den Polizeivollzugsdienst aus?”). Festschrift zum Kastanienfest bei der Bereitschaftspolizei in Göppingen,.  1999;  37-55
  • 6 Stern.  2003;  39 148-150

1 Gilt sinngemäß auch für Bewerberinnen/Aspirantinnen.

Dr. med. Werner H. Wurster

Leitender Medizinaldirektor, Fliegerarzt - Arbeitsmediziner - Allgemeinarzt, Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg

Heininger Straße 100

73037 Göppingen

    >