Juristische Aspekte im Rahmen der Geburtsmedizin beinhalten vor allem sämtliche Haftungstatbestände
wie etwa die Aufklärungsverpflichtung vor operativen Eingriffen und im Rahmen der
Geburt; hinzu kommt noch die Haftung wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Schließlich
kann sich eine Verurteilung des Arztes bei Gericht auch in einer nicht oder nicht
exakt genug geführten Dokumentation manifestieren.
Abschließend werden sowohl die Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerst
geschädigten Neugeborenen als auch die Abgrenzung der Verantwortlichkeit des Geburtshelfers
zur Hebamme aufgezeigt.
Bei sämtlichen juristischen Aspekten wird auf aktuelle Gerichtsentscheidungen Bezug
genommen.
Ärztlicher Behandlungsfehler - Aufklärungspflicht - Dokumentationsforderung - Grenzen
ärztlicher Behandlungsverpflichtung - Abgrenzung der Verantwortlichkeit Gynäkologe
- Hebamme