PPH 2003; 9(5): 254-260
DOI: 10.1055/s-2003-43033
Recht und Psychiatrie
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Sollten Patienten, die Mitarbeiter angreifen, strafrechtlich verfolgt werden?

A. Coyne1
  • 1A. Coyne ist Fachkrankenpfleger für Psychiatrie mit Zusatzqualifikation für forensische Psychiatrie
Der Artikel ist zuerst erschienen im Journal of Psychiatric and Mental Health Nursing 2002; 9: 139-145. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlages Blackwell Science Ltd. Übersetzung aus dem Englischen: Uwe Gerritz
Further Information

Publication History

Publication Date:
21 October 2003 (online)

Preview

Dieser Artikel diskutiert die Frage einer gerichtlichen Verfolgung seelisch kranker Menschen, besonders im Hinblick auf tätliche Angriffe oder Gewaltakte in Betreuungssituationen. Er diskutiert die Argumente für eine strafrechtliche Verfolgung derer, die gefährliche Taten begehen, ebenso wie die Argumente dagegen und einige der möglichen Gründe, weshalb dies ein umstrittenes Thema ist. Es bestehen beträchtliche Risiken für die Integrität von Mitarbeitern psychosozialer Dienste, falls die Möglichkeit einer gerichtlichen Verfolgung als Strategie zur Reduktion von Gewaltakten in Krankenhäusern nicht auf allen Ebenen ernsthaft diskutiert wird. Die Gewalt ist real, aber sie zu akzeptieren, ohne Schritte zur Reduzierung ihrer Häufigkeit oder Schwere zu unternehmen, ist ebenso inakzeptabel wie das tägliche Offenlassen der Haustür, weil Einbrüche ohnehin nicht zu verhindern seien. Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten bedenken, dass, wenn die Kliniken selbst keine Lösung für das Problem entwickeln oder es sich nicht zu Eigen machen, die Gefahr von rein administrativen Reaktionen auf diesem sensiblen Gebiet groß ist, womöglich vorangetrieben durch politische Beweggründe, wie dies in Bereichen der Risikobewertung, Behandelbarkeit und Behandlungsbereitschaft geschehen ist.

Literatur

A. Coyne

St. Lomans's Hospital, Mullingar, Republic of Ireland