Einführung
Einführung
Das Lymphsystem fungiert als Filterorgan zwischen Peripherie und Blut. Entsprechend
der Aufgabe der Lymphknoten als „Sieb” für belebte und unbelebte Materie können sie
sich bereits physiologisch in einem aktivierten Zustand befinden. Lymphknotenschwellungen
sind somit ein in der klinischen Praxis häufig anzutreffendes Phänomen.
Meist sind diese unspezifisch-entzündlicher Genese. Ursächlich sind oft bakterielle
oder virale Allgemeinerkrankungen, wie z. B. Diphterie, Scharlach, Typhus, Paratyphus,
Röteln, infektiöse Mononukleose, Varizellen oder AIDS. Auch nichtinfektiöse benigne
Prozesse - wie z. B. Autoimmunopathien, Hypersensitivitätsreaktionen etc. und organische
Stoffe wie Ruß oder Staub können Lymphknotenschwellungen hervorrufen. Differenzialdiagnostisch
sind natürlich ebenso Neoplasien, wie metastasierende Tumorleiden oder primäre Lymphknotengeschwülste
(maligne Lymphome) in Betracht zu ziehen, so dass eine rasche Klärung zwingend erforderlich
ist [3 ]
[23 ]. Die primäre Lymphknotenexstirpation mit histologischer Aufarbeitung des Materials
stellt bei oberflächlicher Lage des Lymphknotens zwar einen relativ einfachen Eingriff
dar, bedarf aber dennoch einer Anästhesie, strikter Sterilität und nicht zuletzt Zeit.
Eine Alternative zur Exstirpation stellt die perkutane Feinnadelpunktion dar. Um den
Stellenwert und die diagnostische Genauigkeit der Lymphknotenaspirationszytologie
bei der differenzialdiagnostischen Abklärung von Lymphknotenschwellungen als bed-side-Methode
zu evaluieren, wurde diese Untersuchung durchgeführt.
Material und Methode
Material und Methode
Es wurden retrospektiv 398 Patienten erfasst, die sich in einem 5-Jahres-Zeitraum,
vom 1. 1. 1992 - 31. 12. 1996, einer Feinnadelpunktion eines peripheren Lymphknotens
unterzogen. Es handelte sich in 71,4 % um Männer (284 Fälle) und in 28,6 % um Frauen
(114 Fälle) mit einem Durchschnittsalter von 56 Jahren (14 - 98 Jahre). Die Patienten
wiesen in 42,2 % (168 Fälle) generalisierte Lymphknotenschwellungen mit Befall mehrerer
Lymphknotenstationen auf. Bei 57,8 % der Patienten (230 Fälle) war eine lokalisierte
Lymphknotenschwellung (vorwiegend im Kopf-Hals-Bereich) feststellbar. Die Grundkrankheit
war zum Punktionszeitpunkt in 16,1 % (64 Fälle) bereits bekannt.
Die Punktionen wurden ohne Lokalanästhesie mit einer 20-G-Einmalkanüle mit einer Länge
von 30 - 50 mm und einer 10 oder 20 ml Einmalspritze durchgeführt. Ein Einhandspritzenhalter
kam nicht zur Anwendung. Der Punktionsvorgang erfolgte nach üblicher Hautdesinfektion,
unter Fixierung des vergrößerten Lymphknotens mit Zeige- und Mittelfinger, mit einem
möglichst senkrechten Einstich in den Knoten. Durch Anziehen des Spritzenkolbens wurde
ein kräftiger Sog erzeugt. Unter Belassen des Soges wurde die Nadel innerhalb des
Knotens fächerförmig bewegt. Nach dem eigentlichen Punktionsvorgang entfernte man
die Nadel nach Druckausgleich aus dem Knoten und brachte das Material, welches sich
im Nadellumen befindet, auf einen Objektträger auf. Die Ausstrichpräparate wurden
im eigenen zytologischen Labor mittels Lichtmikroskopie nach erfolgter Pappenheim-
oder Giemsa-Färbung ausgewertet.
Als Goldstandard wurde zum Vergleich der zytologischen Diagnose entweder die Histologie
des Lymphknotens oder der klinische Verlauf über ein Jahr definiert. Die Datenverarbeitung
und statistische Auswertung der erhobenen Parameter erfolgte mit der Software Microsoft
Excel 97. Die statistischen Kenngrößen Sensitivität, Spezifität, negativ- und positiv-prädiktiver
Wert wurden wie folgt berechnet:
Sensitivität = Anzahl der richtig positiven Fälle × 100 %(Anzahl der richtig positiven
Fälle + Anzahl der falsch negativen Fälle)
Spezifität = Anzahl der richtig negativen Fälle × 100 %(Anzahl der richtig negativen
Fälle + Anzahl der falsch positiven Fälle)
positiver prädiktiver Wert = Anzahl der richtig positiven Fälle × 100 %(Anzahl der
richtig positiven Fälle + Anzahl der falsch positiven Fälle)
negativer prädiktiver Wert = Anzahl der richtig negativen Fälle × 100 %(Anzahl der
richtig negativen Fälle + Anzahl der falsch negativen Fälle)
Ergebnisse
Ergebnisse
Bei 81,7 % (325 Fälle) fand sich ein Malignom und in 17,5 % (70 Patienten) eine benigne
Grundkrankheit. Es verblieben 0,8 % (3 Patienten) bei denen das zugrunde liegende
Krankheitsbild auch abschließend unklar blieb.
In dem untersuchten Lymphknotenmaterial fanden sich zytologisch am häufigsten in 53,7
% der Fälle Zellen epithelialer Tumoren im Sinne von Lymphknotenmetastasen (Abb. [1 ]). Entsprechend des Schwerpunktes unserer Klinik handelte es sich zum größten Teil
um Lymphknotenmetastasen von Bronchialkarzinomen (Abb. [2 ]).
Abb. 1 Gesamtverteilung aller zytologischen Diagnosen im Gesamtpatientengut.
Abb. 2 Gesamtverteilung der endgültig-malignen Diagnosen unter Gesichtspunkten der Primärtumorlokalisation.
Zur Betrachtung der diagnostischen Genauigkeit der Feinnadelaspirationszytologie wurden
von allen erfassten 398 Patienten nur diejenigen herangezogen, die zusätzlich mittels
einer zweiten zytologischen Methode oder histologisch untersucht wurden. Patienten,
deren endgültige Diagnose morphologisch ungesichert blieb bzw. lediglich auf der Punktionszytologie
eines peripheren Lymphknotens beruhte, wurden ausgeschlossen. Somit gingen in die
Berechnung der statistischen Kenngrößen 292 Patienten ein (Tab. [1 ]).
Tab. 1 Diagnostische Treffsicherheit
endgültig
benigne Grundkrankheit 25
maligne Grundkrankheit 267
zytologisch
LKS aufgrund Beteiligung an maligner Grundkrankheit 245
kein Anhalt für Mitbeteiligung der LKS an maligner Grundkrankheit 19
Beteiligung der LKS an maligner Grundkrankheit nicht geklärt 3
Benigne 51
24
6
19
2
negativ-prädiktiver Wert 80,00 %
Maligne
0
235
0
0
positiv-prädiktiver Wert 99,58 %
Vd. Maligne 5
1
4
0
0
positiv-prädiktiver Wert 99,58 %
Benigne, kontrollbedürftig 1
0
0
0
1
Spezifität 96,00 %
Sensitivität 97,55 %
LKS = Lymphknotenschwellung, Vd. = Verdacht auf
In 25 Fällen (8,6 %) lag eine benigne Grundkrankheit vor. Zytologisch wurde in keinem
Fall das Lymphknotenmaterial als maligne eingestuft. Lediglich bei einem Patienten
wurden „malignomsuspekte” Zellen beschrieben. Hier wurde später eine Sarkoidose diagnostiziert.
267 Patienten (91,4 %) wiesen eine maligne Erkrankung auf. Ein Lymphknotenbefall bei
sicher nachgewiesenem Tumorleiden konnte bei 245 Patienten entweder histologisch durch
Lymphknotenexstirpation oder anhand des klinischen Verlaufes belegt werden. Bei 19
Fällen ergab sich diesbezüglich kein Hinweis auf Malignität und bei 3 Patienten blieb
die Lymphknotenvergrößerung ätiologisch ungeklärt.
In 95,9 % (235 Fälle) war die zytologische Malignomdiagnose korrekt. In weiteren 1,6
% (4 Fälle) galt die Zytologie als „tumorverdächtig” und 2,5 % (6 Präparate) wiesen
keinerlei Malignitätskriterien auf und sind als falsch negative Befunde anzusehen.
Es handelte sich dabei um 2 Fälle eines Morbus Hodgkin, 2 Bronchialkarzinompatienten,
ein metastasierendes Adenokarzinom unbekannten Primums und einen Patienten, der an
einem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) litt.
Im Folgenden sollen die falsch negativen Befunde näher erläutert werden. Bei einem
Morbus-Hodgkin-Patienten wurde eine Exstirpation des vorher punktierten Lymphknotens
vorgenommen und in diesem histologisch das Bild einer Lymphogranulomatose beschrieben.
In einem weiteren Casus der gleichen Grundkrankheit wurde bei einer späteren Punktion
im selben Bereich ein positives zytologisches Ergebnis erzielt. Eine zweifellos sichere
Aussage über den malignen Befall des Lymphknotens zum Erstpunktionszeitpunkt ist aufgrund
dieser Tatsache nicht gegeben. Als eindeutig falsch negativ einzuordnen ist dagegen
der Casus des Non-Hodgkin-Lymphoms, da die histologische Beurteilung des nach Punktion
exstirpierten Lymphknotens den Befund eines zentrozytischen Lymphoms erbrachte. Des
Weiteren wurden Lymphkotenschwellungen zweier Bronchialkarzinompatienten punktiert
und als benigne eingestuft. In der epikritischen Aufarbeitung der jeweiligen Fälle
war von einer Mitbeteiligung im Sinne von Lymphknotenmetastasen bei generalisiertem
Tumorleiden ausgegangen worden. Eine Lymphknotenexstirpation mit histologischer Aufarbeitung
war nicht erfolgt, so dass ein zytologisch falsch negativer Befund angenommen, aber
nicht bewiesen wurde. Schließlich handelte es sich beim letzten Patienten um ein metastasierendes
Adenokarzinom. In diesem Fall war bereits vor der stationären Aufnahme die histologische
Untersuchung eines exstirpierten Lymphknotens aus dem später punktierten Bereich erfolgt
und die Diagnose einer Karzinommetastase gestellt worden. Für die zytologische Begutachtung
wurden weitere an der gleichen Stelle nachweisbare Lymphknoten punktiert. Auch hier
wurde bei benignem zytologischen Ergebnis von einem falsch negativen Befund ausgegangen,
der aber nicht histologisch untermauert wurde.
Es errechnete sich somit für die Sensitivität ein Wert von 97,6 %, eine Spezifität
von 96 %, ein negativ-prädiktiver Wert von 80 % und ein positiv-prädiktiver Wert von
99,6 % (Tab. [1 ]). Für Lymphknotenmetastasen von Bronchialkarzinomen wurde eine Sensitivität von
98,7 % erreicht. 84,2 % der nicht kleinzelligen Bronchialkarzinome und 86,5 % der
kleinzelligen Bronchialkarzinome wurden zytologisch richtig subtypisiert.
Lymphknotenmetastasen extrapulmonaler Tumoren spielten in dieser Erhebung eine untergeordnete
Rolle. In circa 25 % ergab sich zytologisch aus dem Lymphknotenpunktat ein Hinweis
auf die Organlokalisation des Primärtumors.
Die Sensitivität für maligne Lymphome betrug 90,6 %. Richtig eingeordnet als NHL wurden
77,8 % der Fälle. Eine korrekte Differenzierung in hoch- oder niedrigmaligne und damit
die Zuordnung zu der jeweilig prognostisch richtigen Untergruppe erfolgte in 76,2
% für niedrigmaligne NHL und 100,0 % für hochmaligne NHL. Die exakte Subtypisierung
nach der Kiel-Klassifikation gelang mittels lichtmikroskopischer Begutachtung der
Präparate, d. h. ohne ergänzende Techniken (z. B. immunzytochemische Färbungen) für
niedrigmaligne NHL lediglich in 48 % und für die hochmalignen Formen sogar nur in
30 % der Fälle.
Als Morbus Hodgkin wurden 76 % der Fälle korrekt eingeordnet. Eine Zuordnung in einen
der 4 histologisch definierten Typen der Lymphogranulomatose war zytologisch nur in
16 % der Fälle möglich.
Diskussion
Diskussion
Die Feinnadelaspirationszytologie stellt ein Verfahren zur feingeweblich-morphologischen
Abklärung palpabler peripherer Lymphknoten dar, welches bei geringer Traumatisierung
des Patienten zeit- und kosteneffektiv eine hohe diagnostische Genauigkeit bei einer
Sensitivität von annähernd 98 % und einer Spezifität von 96 % bietet. In der Gegenüberstellung
mit vergleichbaren Arbeiten ordnen sich diese Ergebnisse in den durch andere Untersucher
vorgegebenen Rahmen ein bzw. rangieren an vorderer Stelle (Tab. [2 ]).
Tab. 2 Übersicht ausgewählter Publikationen zur Wertigkeit der Feinnadelaspirationszytologie
Autor
Publikationsjahr
Anzahl der Fälle
Sensitivität
Spezifität
Shaha u. Mitarb.
1986
140
100,00 %
98,00 %
Satzger
1994
698
99,05 %
100,00 %
Hsu u. Mitarb.
1990
1855
95,00 %
96,50 %
Schoengen u. Mitarb.
1995
1158
98,00 %
99,70 %
Lioe u. Mitarb.
1999
163
85,40 %
100,00 %
Mostafa u. Mitarb.
1997
541
94,00 %
99,00 %
Dong Wha Lee u. Mitarb.
1998
1216
89,20 %
100,00 %
Pilotti u. Mitarb.
1993
285
83,00 %
95,00 %
Die Methode erlaubt weder in geübter Hand noch „am Krankenbett” bzw. in der Ambulanz
noch in der Sprechstunde eine Differenzierung von gut- bzw. bösartigen Lymphknotenschwellungen
und somit eine Weichenstellung bezüglich der eventuell notwendig werdenden weiteren
diagnostischen Maßnahmen und der Therapie.
Eine falsch positive Bewertung ergab sich in unserer Untersuchung nicht. Die falsch-negativ-Rate
betrug 2,1 % und liegt damit unter den von Steel u. Mitarb. mit 3,4 % und Hsu u. Mitarb.
mit 5,1 % publizierten Ergebnissen [6 ]
[24 ]. Mit hoher Zuverlässigkeit ist es - entsprechend dieser Daten - möglich, im aspirierten
Lymphknotenmaterial entweder Malignität auszuschließen oder zu bestätigen. Wie unsere
Arbeit belegt, ist die konventionell-zytologisch erreichbare Sensitivität für Metastasen
größer als für maligne Lymphome (98,7 % vs. 90,6 %).
Schwierigkeiten kann insbesondere die Differenzialdiagnose zwischen niedrigmalignen
Lymphomen und reaktiv-hyperplastischen Lymphknoten bereiten [4 ]
[12 ].
Dagegen ist bei zytologisch diagnostiziertem malignen Lymphknotenbefall die Unterscheidung
Metastase/Lymphom mit hoher Sicherheit zu erreichen. Bei der Subtypisierung vor allem
von NHL stößt die konventionelle Zytologie jedoch an ihre Grenzen. Hier muss im Interesse
der weiteren Therapieplanung und der Prognoseabschätzung auf die Lymphknotenexstirpation
mit anschließender histologischer Aufarbeitung zurückgegriffen werden [3 ]
[7 ]
[12 ]
[17 ]. Manche Autoren halten allerdings alternativ auch die Kombination von konventioneller
zytologischer Begutachtung des aspirierten Materials und effizienten Zusatzmethoden
wie z. B. immunzytochemischen Techniken, Morphometrie, Gen-Rearrangement-Untersuchungen
und Messungen des Apoptose-Index für geeignet [1 ]
[2 ]
[26 ]
[29 ]. Schwierigkeiten und damit eine Fehlerquelle bei der Beurteilung des Lymphknotenmaterials
sehen Reißer u. Mitarb. bei vorausgegangenen operativen Eingriffen oder einer Strahlentherapie,
da aufgrund der Fibrosierungsreaktion eine ausreichende Materialgewinnung durch Feinnadelaspiration
manchmal nicht gelingt [15 ]. Umgekehrt birgt jedoch eine Feinnadelpunktion für eine nachfolgend notwendig werdende
chirurgische Intervention keine Nachteile, da Veränderungen des Lokalbefundes durch
Narbengewebe nicht auftreten [14 ]. Die Punktion lässt sich problemlos mehrmals hintereinander wiederholen. Weitere
Vorteile der Methode sind, dass sie ambulant durchgeführt werden und dem Patienten
bei entsprechendem Befund durch den Verzicht auf eine histologische Sicherung ein
operativer Eingriff erspart werden kann [15 ]. Des Weiteren ist sie kaum mit Komplikationen behaftet [17 ]
[19 ]. Insbesondere die Gefahr der Tumorzellverschleppung in den Stichkanal bei der Punktion
von tumorös veränderten Lymphknoten wird überschätzt [22 ]
[27 ]. Durch die Verwendung dünner Nadeln mit einem Außendurchmesser von unter 1 mm, wie
bei der Lymphknotenfeinnadelpunktion üblich, ist dieses Risiko vernachlässigbar [10 ]. In unserem Kollektiv trat eine solche Komplikation nicht auf.
Nach Wolf u. Mitarb. sind über 50 % der lokalisierten peripheren Lymphknotenschwellungen
reaktiv-unspezifisch und ohne klinische Relevanz [28 ]. Die dazu vergleichbar hohe Malignitätsrate bei unseren Patienten resultiert aus
dem selektierten Krankengut unserer Klinik. Jede auffällige Lymphknotenvergrößerung
sollte eine Indikation für eine Feinnadelpunktion darstellen [3 ]
[12 ]. Bei malignem Befund leistet die Lymphknotenzytologie einen bedeutungsvollen und
schnellen Beitrag zum exakten Staging und gibt Hinweise auf die Prognose der Erkrankung
[8 ]
[21 ]. In einem Viertel der Fälle gewinnt man sogar Hinweise auf den Primärtumorsitz.
Bei bekannter Tumoranamnese ist ein Rezidiv bzw. Tumorprogress leicht sicherbar, so
dass auf eine Lymphknotenexstirpation meist verzichtet werden kann [3 ]. Allerdings besteht eine hohe Abhängigkeit zwischen der Erfahrung des Punktierenden
und des Auswertenden mit der Güte der zytologischen Diagnose. Deshalb wird gefordert,
dass im Idealfall Punktion und zytologische Befundung in einer Hand liegen sollten
[23 ].
Bei zytologisch diagnostiziertem Lymphom bzw. Lymphomverdacht hilft der zytologische
Befund bei der Auswahl geeigneter Lymphknoten zur Exstirpation [4 ]
[7 ]. Manche Autoren halten - insbesondere bei bestimmten B-Zell-Lymphomen - zur genauen
Diagnosefindung bei effizienter Anwendung von Zusatzmethoden eine histologische Abklärung
nicht mehr für erforderlich [2 ]
[20 ]. Bei einer Sensitivität für Lymphome von 90,6 % und der richtigen Zuordnung als
NHL von < 80 % kann die konventionelle Zytologie für die genaue Therapieplanung die
Histologie allerdings nicht ersetzen [3 ]
[12 ]. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei multimorbiden Patienten, denen eine invasive Diagnostik
nicht mehr zumutbar ist, könnte eine Lymphknotenexstirpation unterbleiben und eine
Therapie auch ohne Histologie eingeleitet werden [3 ]
[25 ].
Ebenso wie zur Lymphomsubtypisierung ist bei zweifelhaften zytologischen Befunden
und bei persistierendem Malignomverdacht trotz unauffälliger Zytologie eine histologische
Klärung unumgänglich. Lediglich ein unauffälliger zytologischer Befund bei klinisch
unverdächtiger Lymphknotenschwellung beim jugendlichen Patienten rechtfertigt eine
zunächst abwartende Haltung. Abb. [3 ] gibt einen Vorschlag zum diagnostischen Vorgehen bei der Abklärung von Lymphknotenschwellungen
wieder [3 ].
Abb. 3 Diagnostisches Stufenschema (modifiziert nach 3).