intensiv 2002; 10(2): 90
DOI: 10.1055/s-2002-20569
Recht
Rechte
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Die Tätigkeiten in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht

Werner Schell
  • 1Neuss
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Publication Date:
06 March 2002 (online)

In den ambulanten und stationären Einrichtungen der Patientenversorgung (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) wird immer wieder die Frage aufgeworfen und diskutiert, ob und ggf. inwieweit pflegerische Dienstleistungen nur dem ausgebildeten bzw. examinierten Personal vorbehalten sind oder ob auch nicht so qualifiziertes (angelerntes) Personal in der Pflege arbeiten darf. In diesem Zusammenhang wird auch immer die Frage problematisiert, ob in der (allgemeinen) Krankenpflege ausgebildetes Personal auch in der Kinderkrankenpflege eingesetzt werden darf und umgekehrt.

Literatur

  • 1 Schell W. Arbeits- und Arbeitsschutzrecht für die Pflegeberufe von A bis Z. Hagen; Kunz 1998
  • 2 Schell W. Haftungsfragen im Zusammenhang mit der pflegerischen Betreuung von (minderjährigen) Patienten und Behinderten.  Zeitschrift Kinderkrankenschwester. 1997;  2 und 3
  • 3 Schell W. Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht. Hagen; Kunz 2001
  • 4 Schell W. Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung. CD-ROM. Hagen; Kunz 2001 (Text auch verfügbar unter http:// www.pflege rechtportal.de)
  • 5 Schell W. Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort. Stuttgart; Thieme 1998

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de

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