1 Mit der hier gewählten (Schweizer) Schreibweise soll auf die typische Ausprägung
eines Rehabilitations-Assessments hingewiesen werden, das für die Berufsförderungswerke
richtungweisend sein soll.
2 Kostenträger und Berufsförderungswerk können - abweichend von der Regeldauer der
BF/AP - kürzere oder längere Zeiten vereinbaren, wenn dies im Einzelfall geboten scheint.
Insbesondere sog. „Kurzerprobungen” dauern oft nur ein bis drei Tage.
3 Mit der hier gewählten Schreibweise soll vorsorglich auf den besonderen Charakter
von RehaAssessments in den Berufsförderungswerken hingewiesen werden.
4 Vgl. dazu Arbeitspapier der Entwicklungsgruppe RehaAssessment in der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Berufsförderungswerke unter der Leitung von Dipl.-Psych. S. Schumacher (Köln).
5 Genau genommen muss in diesem Zusammenhang eigentlich von einer „Produktlinie” gesprochen
werden, weil RehaAssessment eine Reihe miteinander verwandter bzw. komplementärer
Produkte beinhaltet.
6 Entsprechende Erkenntnisse konnte die deutsche Versicherungswirtschaft aus den Erfahrungen
amerikanischer Krankenversicherungen gewinnen, die schon vor über 50 Jahren Case-Management
betrieben: Die Versicherung übernimmt unverzüglich nach einem Schadensfall freiwillig
die rasche Abwicklung des gesamten Schadenverlaufs, um überflüssige Kosten zu vermeiden.
7 Bei differenzierter Betrachtung ist es legitim, den Begriff „Case-Management” als
den auf den Einzelfall bezogenen Prozess im Rahmen des „Reha-Managements” zu begreifen.
Danach wäre Reha-Management der Oberbegriff und Case-Management die daraus abgeleitete
konkrete Umsetzung.
8 Während Reha-Management als allgemeiner Oberbegriff für den hier beschriebenen Steuerungsprozess
verstanden wird, hat Case-Management die optimale Rehabilitation im Einzelfall zum
Ziel.
9 Göbel, J.: Case-Management zur Erhaltung von Arbeitsplätzen Behinderter - Ein Modellversuch
des Landesarbeitsamtes Bayern. ibv Nr. 38, 1999
10 Dieser Zusammenhang gilt natürlich allgemein auch für den Personenkreis chronisch
kranker Menschen und „Leistungsgewandelter”.
11 Natürlich muss nicht in jedem Fall ein komplettes RehaAssessment erfolgen; nach Analyse
der Ausgangslage können auch nur einzelne Instrumente eingesetzt werden.
12 ERGOS ist ein Arbeitsplatz-Simulationssystem zur objektiven arbeitsplatzbezogenen
Leistungsbeurteilung, das mittlerweile in einigen Berufsförderungswerken erfolgreich
eingesetzt wird.
13 IMBA steht hier nur exemplarisch zur Diskussion.
14 International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps, die WHO-Klassifizierung
zur Erfassung von Behinderungen und ihrer Auswirkungen, besonders im Hinblick auf
die Umwelt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
15 Vgl. Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland und Sprecher
des Deutschen Behindertenrates, anlässlich des Kongresses „Gleichstellungsgesetze
jetzt!” am 20. und 21. Oktober 2000 während der REHACARE in Düsseldorf.
Dipl.-Volksw. Werner H. van de Sand
Berufsförderungswerk Michaelshoven/Köln
Sürther Straße 171
50999 Köln
Telefon: + 49-221-3597-260