Gesundheitswesen 2024; 86(S 02): S152
DOI: 10.1055/s-0044-1781986
Abstracts | BVÖGD, BZÖG, DGÖG
26.04.2024
Digitalisierung 3 15:15 – 16:45 | Saal X.9

Aktuelle Nutzung von DEMIS und Roadmap für die Weiterentwicklung

D. Krause
Robert Koch-Institut, Berlin
,
M. Diercke
Robert Koch-Institut, Berlin
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Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht seit Juni 2020 bundesweit die elektronische Meldung gemäß Infektionsschutzes (IfSG).

Folgende Funktionen sind bisher umgesetzt:

  • Meldung von SARS-CoV-2 und weiteren Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG

  • Meldung von COVID-19- gemäß § 6 Abs. 1 IfSG

  • Meldung der belegten Betten auf Normalstation in Krankenhäusern gemäß § 13 Abs. 7 IfSG

Die Meldungen können entweder automatisiert über eine Schnittstelle oder über das DEMIS-Meldeportal erfolgen. In DEMIS wird automatisiert bestimmt, welches Gesundheitsamt die Meldung empfangen soll.

Seit Ende 2020 sind alle 376 Gesundheitsämter in Deutschland an die DEMIS-Infrastruktur angebunden und DEMIS wird in der Arbeitsroutine alltäglich eingesetzt. Seit Inbetriebnahme der Infrastruktur wurden über 50 Millionen Meldungen abgesetzt. Über die Schnittstelle können bereits über 830 Labore melden. Im Kontext der COVID-19-Pandemie wurden zudem über 200 Apotheken und 700 Testzentren bzw. Testzentrenbetreibende dazu befähigt, eine elektronische SARS-CoV-2-Erregernachweismeldung automatisiert, aus ihren individuell genutzten Softwareprodukten, an die Gesundheitsämter abzusetzen. Für alle, die in ihrer Software die Schnittstelle noch nicht umgesetzt haben, steht das Meldeportal als Alternative für die Meldung zur Verfügung. Dort können die Meldungen elektronisch über eine Online-Formular abgesetzt werden. Noch ist die Voraussetzung dafür die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Insgesamt sind über 90% der Krankenhäuser an DEMIs angebunden.

Im Jahr 2024 soll der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer sowie auch die in DEMIS zur Verfügung stehenden Funktionalitäten erweitert werden: Im Winter 2023/24 wird die DEMIS-Infrastruktur für weitere meldepflichtige Akteure und Einrichtungen, z.B. Schulen, Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen, im Internet verfügbar gemacht und eine Authentisierung dieser Nutzerinnen und Nutzer über das Onlinezugangsgesetz ermöglicht. Darüber hinaus wird die Anbindung von niedergelassenen ärztlich tätigen Personen umgesetzt. Meldepflichten, denen derzeit noch nicht über DEMIS nachgekommen werden kann, wie z.B. die Meldung von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG und § 7 Abs. 4 IfSG sowie über Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1a IfSG (über COVID-19 hinaus) werden in DEMIS integriert.

Da mit DEMIS eine sichere und nachhaltige Infrastruktur für den Informationstausch im Kontext des Infektionsschutzes aufgebaut wurde, sollen auch weitere Surveillancesysteme, wie z.B. die Antibiotika-Resistenz-Surveillance und die syndromische Krankenhaussurveillance, in DEMIS integriert werden. Über die Weiterentwicklung von DEMIS können Sie sich jederzeit via https://wiki.gematik.de/display/DSKB und demis@rki.de informieren.



Publication History

Article published online:
10 April 2024

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