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DOI: 10.1055/s-0044-101227
Live-Übertragung einer seltenen Operation
OLG Bamberg räumt Fortbildungsinteresse größeren Stellenwert als Persönlichkeitsrecht der Patientin einPublication History
Publication Date:
14 February 2018 (online)

Grundsätzlich ist jeder ärztliche Heileingriff als Körperverletzung zu werten, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung ist die ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten über die Risiken des Eingriffs. Dabei muss die Aufklärung alle Umstände umfassen, die für den Patienten medizinisch bedeutsam sind. Die Aufklärung über eine Videoübertragung des Heileingriffs ist nach Auffassung des OLG Bamberg kein Fall der Selbstbestimmungsaufklärung, da sie nicht die Operation als solche und die mit ihr verbundenen Risiken betrifft. Aufgrund des zwischen Arzt und Patienten bestehenden Vertrauensverhältnisses könne es jedoch erforderlich sein, den Patienten über außerhalb des eigentlichen Behandlungsvorgangs liegende Maßnahmen, die seine Privat- oder Intimsphäre betreffen, zu informieren.