NOTARZT 2018; 34(01): 12-13
DOI: 10.1055/s-0043-124692
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Was gibt es bei einer „vertraulichen Geburt“ zu beachten

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Publication Date:
15 February 2018 (online)

Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim hält, befindet sich in einer schwierigen psychosozialen Konfliktlage. Sie ist verzweifelt und kann sich niemandem anvertrauen. Für schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch ist die vertrauliche Geburt ein gesetzlich geregeltes Angebot innerhalb des Spektrums anonymer Hilfs- und Beratungsangebote. Sie ermöglicht es den Frauen, medizinisch betreut zu entbinden, ohne ihre Identität zu offenbaren. Die Frau gibt sich zur Wahrung ihrer Identität ein Pseudonym. Die realen Personalien werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben sicher verschlossen hinterlegt. Die Schwangere wird unter dem Pseudonym bei der Hebamme oder in einer Klinik entbinden.

Dieser Vorgang ermöglicht dem Kind, später seine Herkunft zu erfahren – ein wichtiger Baustein für seine Entwicklung. Zentrale Anlaufstelle für die betroffenen Frauen und für die Steuerung des Verfahrens zur vertraulichen Geburt sind die Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie begleiten und beraten die Frauen und unterliegen der Schweigepflicht. Entscheidet sich eine Frau nach einer umfassenden Beratung zu einer vertraulichen Geburt, wird mit ihr in einer Beratungsstelle der genaue Ablauf der Schwangerschaft und Geburt besprochen. Unabhängig davon kann sich eine schwangere Frau zu jedem Zeitpunkt – also auch noch unter der Geburt – für eine vertrauliche Geburt entscheiden. Das neue Gesetz baut auch auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten, u. a. auf diejenigen, die im Rettungsdienst beschäftigt sind. Sie kommen in Situationen mit den schwangeren Frauen in Kontakt, die von Stress, Angst und Zeitnot geprägt sein können.