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ergopraxis 2018; 11(03): 46
DOI: 10.1055/s-0043-123525
DOI: 10.1055/s-0043-123525
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Können Eltern mir verbieten, mich mit dem verordnenden Arzt auszutauschen?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. März 2018 (online)

„Die Mutter eines Therapiekindes mit angeblicher Hochbegabung hat mir abends um 20 Uhr per SMS mitgeteilt, dass ich den ergotherapeutischen Befund auf keinen Fall dem behandelnden Arzt schicken soll. Am nächsten Tag hat sie – wieder per SMS – die Therapie abgebrochen. Ein anschließendes Telefongespräch konnte die Situation nicht klären. Was kann, darf und muss ich denn nun dem Arzt mitteilen?”
Ergotherapeutin via Facebook