Rehabilitation (Stuttg) 2017; 56(04): 221-228
DOI: 10.1055/s-0043-114223
Recht – Meinung – Management
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Innovative Mobilität für Querschnittgelähmte – klinische und rechtliche Betrachtung der Exoskeletttechnologie

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Publication Date:
24 August 2017 (online)

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Technisch unterstütztes Gehen ist durch innovative Exoskeletttechnologie selbst für Querschnittgelähmte nach individueller Indikationsstellung und spezifischem Training alltagsrelevant möglich. Dies stellt eine Ergänzung, aber keinen Ersatz zum Rollstuhl dar. Sind gesetzliche (Kranken-)Versicherungen zur Versorgung mit einem Exoskelett verpflichtet? Selbstständiges Aufstehen, Stehen und Gehen ist ein Grundbedürfnis. Der durch Querschnittlähmung eingetretene Funktionsverlust kann durch ein Exoskelett weitgehend ausgeglichen werden (unmittelbarer Behinderungsausgleich), nicht jedoch durch einen Rollstuhl (mittelbarer Behinderungsausgleich). Insofern kann ein Exoskelett als „erforderlich“ erachtet werden. Die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung ist anzunehmen, solange keine gleichwertige und kostengünstigere Alternative besteht. In diesem Sinne hat ein Sozialgericht erstmals einem Querschnittgelähmten die Versorgung mit einem Exoskelett zugesprochen, wohingegen es ein anderes Sozialgericht eher skeptisch sieht.