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DOI: 10.1055/s-0043-112794
Kindergeld und Ausbildung
Publication History
Publication Date:
23 August 2017 (online)

Ausbildung ist in vielen Fällen teuer. Die privaten Universitäten nehmen mehr und mehr zu. Dort müssen zum Teil erhebliche Studiengebühren gezahlt werden. Aber auch außeruniversitäre Abschlüsse sind zunehmend nicht zum Nulltarif zu haben. Dies betrifft auch den Berufszweig des Sport- und Bewegungstherapeuten und den Bereich der Physiotherapie. Neben der Grundausbildung müssen notwendige Qualifikationen kostenpflichtig erworben werden. Damit stellt sich die Frage der Finanzierung solcher Ausbildungen. Jeder Euro ist gut zu gebrauchen. Das staatliche Kindergeld stellt im Regelfall einen Baustein der Finanzierung dar. Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Gericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 08.09.2016, III R 27/15, die gesetzlichen Grundsätze verdeutlicht, die bei der Gewährung von Kindergeld bei einem berufsbegleitenden Studium zu berücksichtigen sind. Diese aktuelle Entscheidung gibt Anlass, die Voraussetzungen aufzuzeigen, unter denen Kindergeld erfolgreich beantragt werden kann.