Im OP 2017; 07(05): 216-218
DOI: 10.1055/s-0043-111321
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Publication Date:
23 August 2017 (online)

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Einigung zur Pflegeausbildungsreform

Im Frühjahr wurde vermeldet, dass sich die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD im Bundestag nach zähem Ringen auf Eckdaten einer Pflegeberufereform geeinigt haben. Die vorliegenden Informationen besagen, dass ab 2019 an allen Pflegeausbildungsstätten in Deutschland eine zweijährige, generalistische Ausbildungsphase eingeführt werden soll. Anschließend können Schüler im dritten Jahr wählen, diese fortzusetzen, oder aber ausschließlich auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu setzen. Erst sechs Jahre nach der Einführung der Reform soll geprüft und entschieden werden, wie es weitergehen soll. Viele Details sind aber noch unklar.

Professor Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) hebt hervor: „Aus fachlicher Sicht kann die Einführung der Generalistik nur begrüßt werden, sie ist überfällig! Das Beibehalten von Altenpflege und Kinderkrankenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse und das Offenhalten einer endgültigen Entscheidung sind jedoch unsinnige und zukunftsgefährdende Entscheidungen“.

Sowohl pflegewissenschaftliche Ergebnisse der letzten Jahre aus einer Vielzahl von Modellprojekten als auch die international übliche Ausgestaltung einer umfassenden Pflegeausbildung sprechen eindeutig für die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung mit einem einzigen Berufsabschluss nach drei Jahren Ausbildungszeit.

Insofern ist die nun beschlossene Einführung der generalistischen Pflegeausbildung mit vorbehaltenen Tätigkeiten und grundständigem Pflegestudium auch in Deutschland ein Meilenstein. „Ich kann allen Pflegeausbildungsstätten und den Bundesländern nur dringend empfehlen, sich der Generalistik ab 2019 vollständig zu öffnen und diesen zukunftsweisenden Weg zu präferieren und konsequent zu gehen“, ergänzt Weidner.

Die Vereinbarungen fallen jedoch mit der Beibehaltung der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege als eigenständige Berufsabschlüsse deutlich hinter den Kompromiss, der bereits im Kabinettsbeschluss zur Pflegeberufereform von Anfang 2016 steckt, zurück. Nun soll es zukünftig weiterhin drei Berufsabschlüsse geben, die sich allerdings dann noch weniger unterscheiden lassen als zuvor schon. Neben einer generalistisch qualifizierten Pflegefachperson zum Beispiel mit Schwerpunkt Altenpflege soll es auch eine Fachkraft Altenpflege mit generalistischer Grundausbildung geben.

„Das ist wie den Euro einführen und weiter mit der D-Mark bezahlen“, kritisiert Weidner. „Dieser Wirrwarr kann nicht gut sein für ein Berufsbild, das zukunftsweisend sein soll, im Wettbewerb um gute Schulabgänger dringend punkten muss und unbedingt eine höhere Attraktivität benötigt!“ Auch eine europarechtliche Bewertung steht noch aus. Neben dem Berufsabschluss in der Altenpflege könnte so auch die Kinderkrankenpflege europaweit Probleme bei der Fachkraftanerkennung bekommen.

Quelle: DIP e. V.


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Wissensplattform: Chirurgisches Wissen abrufen, vertiefen, absichern

Die Wissensplattform eRef von Thieme bietet den schnellen Zugriff auf die jeweils benötigten medizinischen Fachinformationen und sichert das ärztliche Handeln damit vor, während und nach der Operation ab.

Die Wissensplattform eRef bietet den digitalen Zugriff auf die Inhalte der medizinischen Fachbücher, Zeitschriften und Datenbanken, ein umfangreiches Bildarchiv, Patientenaufklärungsbögen, Videos und weitere Services aus der Thieme Verlagsgruppe.

In der eRef sind die Inhalte thematisch nach Diagnosen und medizinischen Sachverhalten sortiert und in sogenannten „Cockpits“ zusammengefasst.

So findet der Arzt die relevanten Informationen auf einen Klick – von Anatomie, Diagnostik, Bildgebung und Differentialdiagnosen über konservative und operative Therapien, Komplikationen und Nachbehandlung bis hin zu Aufklärungsbögen, Leitlinien und OP-Videos. Die Wissensplattform steht Kliniken, niedergelassenen Ärzten und Einrichtungen im Gesundheitswesen nach Bedarf vollumfänglich oder auf bestimmte Fachgebiete fokussiert zur Verfügung. Mitarbeiter, die in einer Klinik arbeiten, die die eRef lizenziert hat, können sich ihren persönlichen Account anlegen und haben damit nicht nur an den Klinikrechnern, sondern von jedem Endgerät aus Zugang und können weitere Services nutzen.

Hier geht es zur eRef: https://eref.thieme.de/.

Quelle: Thieme Verlag


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Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat damit einer Krankenschwester widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. „Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Gleiches gilt für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen“ sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.

In Nordrhein-Westfalen richtet sich der DBfK Nordwest jetzt auf eine intensive Auseinandersetzung mit der Landespolitik ein. „Nach dem Wahlsieg der CDU freuen wir uns jetzt auf politische Unterstützung für die Selbstverwaltung“ so Dichter.

Quelle: DBfK Nordwest


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Standardarbeitsprozesse verbessern Infektionsschutz im Krankenhaus

Das Bode Science Center veranstaltete am 17. November 2016 in Berlin das Symposium „Antibiotikaresistente Erreger: Neue Hygienestrategien entlang der Patient Journey“.

Angesichts in deutschen Kliniken verbreiteter problematischer, insbesondere multiresistenter Erreger und zu weniger neuer Antibiotika wies Professor Uwe Frank, Heidelberg, auf den Bedarf an neuen Präventionsstrategien hin. In der Chirurgie könne ein interdisziplinäres Vorgehen zu einem erregerspezifischen Antibiotikaeinsatz und besseren Heilungsraten führen, berichtete Dr. Andrej Trampuz, Berlin. Eine besondere Rolle spiele die konsequente Hygiene, da sie unmittelbar vor vermeidbaren nosokomialen Infektionen schützen kann.

In Deutschland ereignen sich jährlich bis zu 600 000 Fälle nosokomialer Infektionen, bei 30 000 Fällen sind multiresistente Erreger (MRE) die Ursache. Schätzungen des Robert Koch-Instituts zufolge sterben jährlich bis zu 4000 Patienten an MRE-Infektionen. 30 Prozent der nosokomialen Infektionen lassen sich mit konsequent befolgten Hygienemaßnahmen vermeiden. Dabei sorgt allein die adäquate Händedesinfektion für eine 40-prozentige Reduktion der Infektionsrate. Doch nur durchschnittlich jede zweite erforderliche Händedesinfektion wird durchgeführt.

Checkliste und App

Vor diesem Hintergrund entwickelte das Bode Science Center der Paul Hartmann AG Standardarbeitsprozesse (SOPs) für pflegerische und ärztliche Tätigkeiten. Zunächst wurden Pflegemaßnahmen mit großem Einfluss auf die Patientensicherheit in einzelne Arbeitsschritte unterteilt. Nach der anschließenden Identifizierung infektionskritischer Teilschritte folgte die Entwicklung der SOPs. Ergänzend dazu gibt es Checklisten, eine App und ein E-Learning, mit dem eine nachhaltige Verhaltensänderung initiiert und erleichtert werden soll. Für folgende Arbeiten stehen derzeit SOPs zur Verfügung:

  • Legen eines venösen Zugangs und eines Harnwegskatheters,

  • Pflege von Beatmungspatienten

  • sowie postoperativer Verbandwechsel.

Mit SOPs ließ sich die Compliance der Händedesinfektion zum Beispiel beim Legen eines peripheren Venenkatheters von 0,5 Prozent auf 45 Prozent und bei Blutentnahmen sowie Verbandwechseln von 65 Prozent auf 97 Prozent steigern.

Im Rahmen eines Pilotprojekts führte das St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach SOPs für den Verbandwechsel ohne beziehungsweise mit Wundversorgung ein. Dadurch stieg die Bereitschaft zur Einhaltung hygienischer Arbeitsschritte von 75 Prozent auf 88 Prozent. Wie Claudia Becker, Andernach, berichtete, nahmen parallel dazu die Raten an Wundinfektionen, Device-assoziierten Infektionen und der Verbrauch an Reserveantibiotika ab.

Matthias Manych


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Tagungsbericht: Bildung im OP

Am 31. März 2017 tagte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Bildung im OP e. V in der medical school in Düsseldorf. Der Verein besteht bereits seit 2010 und richtet seitdem zweimal im Jahr informative Tagungen aus.

Dr. Erwin Lohmer, Vorstandsvorsitzender der BAG, begrüßte die Teilnehmer, die aus vielen Bundesländern angereist waren.

Der Tag startete mit einem Vortrag von Bertold Schmid, Unternehmensberater und Coach aus München, zum Thema Wertschöpfung durch Wertschätzung. Er zeigte auf, dass Wertschätzung mehr ist als nur Lob und Anerkennung von Leistung. In der Diskussion mit den Teilnehmern wurde deutlich, wie schwierig es sein kann, in großen Klassen mehr als nur den Namen der Schülerinnen und Schüler zu kennen.

Dr. Jochen Fink von der Firma Stryker stellte die Vor- und Nachteile bei der Beschaffung von sterilen Produkten oder sterilen Kit-Packs im Vergleich zu unsterilen Produkten heraus. Die Einrichtungen müssten sich des Risikos einer eigenen Aufbereitung bewusst sein, wenn sie weiterhin unsterile Produkte einkaufen.

Die Tagung endete mit dem Tagesordnungspunkt „Neues aus den Bundesländern“ mit aktuellen Informationen aus den Bundesländern der jeweiligen Teilnehmer.

Die Herbsttagung findet am 13. Oktober 2017 statt. Gastgeber ist die Uniklinik Mainz, Infos gibt es im Internet unter: www.bag-bildung-im-op.de.

Viola Ulbrich, 1. stellvertretende Vorsitzende der BAG „Bildung im OP“ e. V.

Interessenkonflikt: Die BAG „Bildung im OP“ ist ein Verein. Die Autorin ist ehrenamtlich tätig als erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende.


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Pflegequalität nicht Arbeitgebern überlassen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest e. V. warnt eindringlich davor, Arbeitgeberverbänden die Definition von Pflegequalität zu überlassen.

Hintergrund sind die Pläne der CDU Schleswig-Holstein, die bereits beschlossene Pflegeberufekammer wieder aufzulösen und stattdessen einen Pflegering einzurichten, der dann ausdrücklich offen für Arbeitgeberverbände und -vertreter sein soll. „Die Pflegequalität und damit der Verbraucherschutz kann nicht denen überlassen werden, die für Personalabbau und völlig unzureichende Arbeitsbedingungen stehen“ so Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Ein „Pflegering“ nach bayerischem Vorbild kann für Schleswig-Holstein keine Alternative zu der von der Regierung in 2016 beschlossenen Pflegeberufekammer sein. Während die Pflegeberufekammer als klassische Selbstverwaltung die Belange der beruflich Pflegenden in die Hände der Pflegefachpersonen legt, stellt ein Pflegering durch die Beteiligung der Arbeitgeber und anderer Organisationen nicht mal im Ansatz ein gleichwertiges Instrument dar. Vielmehr untermauert er den Unwillen, die Emanzipation der Pflege von den Interessen anderer zu befreien.

Quelle: DBfK Nordwest


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Ausschreibung eines Stipendiums der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung im OP e. V.

Erstmals vergibt die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung im OP e. V. ein Stipendium.

Der Verein unterstützt mit dem Stipendium Studierende und Weiterbildungsteilnehmer, die sich thematisch im Sinne der Zielsetzung des Vereins und des Satzungszwecks beschäftigen.

Es kann entweder eine Diplom- oder Masterarbeit oder eine Fach-, Haus- oder Abschlussarbeit einer Fachweiterbildung gefördert werden, die sowohl an bereits erfolgreich Etabliertes anknüpft als auch neue Wege beschreitet.

Das Stipendium wird über die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit gewährt (maximal sechs Monate). Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Monat und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Vergabe erfolgt nach den Regularien des Stipendienprogramms. Bewerbungen sind ausschließlich per Onlineformular (http://bag-bildung-im-op.de/data/documents/Antrag-auf-Stipendium-BAG.pdf) möglich.

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2017. Das Ergebnis wird bis zum 15. Januar 2018 bekannt gegeben.

Nach Abschluss der Arbeit wird der Stipendiat zu einer Tagung der BAG Bildung im OP e. V. eingeladen, um seine Ergebnisse zu präsentieren.

Quelle: BAG Bildung im OP e. V.


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Gestresste Pflegende

Mehr als die Hälfte aller Pflegekräfte in Pflegeheimen, im ambulanten Pflegedienst und in Kliniken leidet aufgrund von Stress häufig oder regelmäßig unter körperlichen Beschwerden, ein Drittel unter psychischen Symptomen.

Das ergab eine Online-Befragung von 240 Pflegekräften aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland, durchgeführt von DocCheck im Auftrag der Asklepios Kliniken.

Am meisten scheinen Pflegende in Senioren- und Pflegeheimen belastet: Mit 60 Prozent körperlichen und 46 Prozent psychischen Symptomen liegen sie deutlich vor ambulanten Pflegediensten (59 Prozent und 34 Prozent) und Klinikpflegepersonal (39 und 18 Prozent). Auslöser von Stress sind zu viel Bürokratie und Dokumentation, Arbeitsverdichtung und zu wenig Zeit pro Patient. Am wenigsten belasten Mobbing und Personalmangel.

Wenn Pflegende Stress während der Arbeit abbauen wollen, helfen den meisten kurze Gespräche mit Kollegen (60 Prozent) oder Patienten (37 Prozent).

Quelle: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH


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