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Klin Monbl Augenheilkd 2017; 234(06): 752-753
DOI: 10.1055/s-0043-108522
DOI: 10.1055/s-0043-108522
Recht in der Praxis
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 4)
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Juni 2017 (online)

Am 04. 06. 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen stellen wir Ihnen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit vor. Lesen Sie in dieser Ausgabe den 4. Teil der Artikelserie: Arzt und Labor. Der Beitrag wird fortgesetzt.