Das Mutterschutzgesetz soll unter anderem verhindern, dass Frauen berufliche Nachteile
durch ihre Schwangerschaft erleiden. Aber gerade schwangeren Ärztinnen wird immer
noch in vielen Fällen pauschal ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dabei ist eine
sichere Weiterbeschäftigung in Kliniken möglich, wie die Positivliste des Deutschen
Ärztinnenbundes zeigt.