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Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76(02): 96
DOI: 10.1055/s-0042-101635
DOI: 10.1055/s-0042-101635
Recht in der Praxis
Ärztliche Fortbildungspflicht – Sieben Jahre ohne Fortbildungsnachweis: Zulassung trotz „persönlicher Probleme“ entzogen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Februar 2016 (online)

Persönliche Lebensumstände, wie die Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme der Kinder oder Ähnliches, sind bei einer Zulassungsentziehung nicht relevant. Auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zum Entzug der Zulassung führen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) nun bestätigt [1]. Wer seiner vertragsärztlichen Pflicht zum Fortbildungsnachweis 7 Jahre lang trotz mehrfacher behördlicher Erinnerung nicht nachkommt, liefert einen ausreichenden Grund für den Zulassungsentzug.