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DOI: 10.1055/s-0042-100148
DGU ist Mitglied in der DIVI
Publication History
Publication Date:
17 February 2016 (online)
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e. V.) wurde 1977 gegründet, damals zunächst als Dachverband derjenigen Fachgesellschaften, die in der Versorgung ihrer Patienten einen hohen Anteil an der Notfall- und Intensivmedizin hatten. Die vertretenden Fachgebiete waren die Anästhesie, die Chirurgie, die Innere Medizin, die Neuromedizin, und die Pä-diatrie. Aus diesen Gebieten wurden Delegierte der jeweiligen wissenschaftlichen Gesellschaft und des Berufsverbandes in die DIVI entsandt. Im Jahre 2008 wurde die DIVI umstrukturiert und aus einem Dachverband wurde eine eigene wissenschaftliche Fachgesellschaft, in welcher auch eine Individualmitgliedschaft möglich wurde, und zwar nicht nur für Ärzte sondern auch für nichtärztliches Personal aus dem Bereich der Intensiv- und Notfallmedizin. Neben der neu etablierten Mitgliederversammlung blieben die einzelnen Fachgruppen weiterhin durch entsprechend benannte Delegierte in dem Fachbeirat wie auch in dem Präsidium der DIVI vertreten.
Einer gemeinsamen Initiative des DIVI-Präsidiums wie auch der DGU ist es zu verdanken, dass die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie ab dem 01. Januar 2016 eigenständiges Mitglied in der DIVI ist. Sie folgt damit dem Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, welche ebenfalls selbstständiges Mitglied der DIVI sind.
Gemeinsame Interessen
Bisher war die DGU allein über die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie in der DIVI vertreten. An dem Stimmenverhältnis bzw. der Fachvertretung innerhalb der DIVI verbleiben die Delegierten, wie bisher, unter dem Fachbereich Chirurgie, allerdings wird die Unfallchirurgie nun zukünftig fest mit zwei Delegierten in der Chirurgischen Fachgruppe der DIVI vertreten sein. Die DGU verbleibt aber, wie die anderen Fachgesellschaften auch, mit der DGCH fest verankert und die Interessen der Chirurgie werden weiterhin gemeinsam und einstimmig in den DIVI Gremien vorgetragen.
Neben der durch die Mitgliedschaft für die Zukunft fest gewährleisteten Vertretung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie im Fachbeirat der DIVI, ermöglicht die direkte Mitgliedschaft auch eine Vergünstigung der Mitgliedsbeiträge für eine Individualmitgliedschaft in der DIVI für DGU Mitglieder. Diese Mitgliedschaft kann als ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft beantragt werden, je nachdem in welchem Abschnitt seiner Weiterbildung zum Facharzt man sich befindet. Für die ordentliche Mitgliedschaft ist es erforderlich, dass die Facharztausbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen abgeschlossen ist und man eine der Zusatzbezeichnungen Intensivmedizin oder Notfallmedizin erworben hat. Durch die Mitgliedschaft der DGU in der DIVI reduziert sich der Mitgliedsbeitrag von jährlich 150,00 € um ein Drittel auf jetzt 100,00 € pro Jahr. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist gedacht für Fachärzte in der Zusatzweiterbildung und Ärzte in Fachweiterbildung, hierzu zählen auch diejenigen, welche noch vor dem Erwerb eines Facharztes eine Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben haben. Dieser Mitgliedsbeitrag reduziert sich von ursprünglich 75,00 € pro Jahr um ein Drittel auf 50,00 € pro Jahr.
Seitens des Vorstandes der DGU wird die Mitgliedschaft in der DIVI sehr begrüßt, da hierdurch das kontinuierliche Engagement unserer Fachgesellschaft in der Intensiv-, vor allem aber auch in der Notfallmedizin eine entsprechende Anerkennung seitens der DIVI findet. Insofern wäre es auch äußerst begrüßenswert, wenn sich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie zu einem individuellen Engagement und einer entsprechenden Mitgliedschaft in der DIVI entschließen könnten. Das hiermit verbundene Erfordernis einer Zusatzqualifikation in Intensiv- oder Notfallmedizin ist seitens der DGU dabei ausdrücklich gewünscht, damit wir auch zukünftig in diesen Bereichen unsere Kompetenz, insbesondere im Bereich der Traumaversorgung, mit einbringen können.
Für eine zu erwartende Zusatzqualifikation zur leitenden oder dauerhaften Tätigkeit in einer Notaufnahme wird im Übrigen mit Sicherheit auch die schon bestehende Qualifikation für präklinische Notfallmedizin gefordert werden. Insofern sollte dies auch für Interessierte Anlass sein, sich mit den bestehenden Zusatzqualifikationen für die Intensivmedizin aber auch für die Notfallmedizin zu befassen.
Nach meinem persönlichen Eindruck legt die DIVI einen großen Wert auf unsere Mitarbeit und betrachtet uns mittlerweile als den wichtigen Partner aus der Chirurgie. Hierauf sollten wir dringend aufbauen.

