Fragestellung Die Kombination aus dem Progesteronrezeptorantagonist
Mifepriston und einem Prostaglandinanalogon ist der aktuell empfohlene Standard zur
medikamentösen Einleitung des induzierten Schwangerschaftsabbruchs im 2.
Trimenon. Ziel der Arbeit ist es die Effektivität dieses Regimes zwischen
Einleitung bei lebendem Fetus (termination of pregnancy, TOP) und intrauterinen
Fruchttod (IUFT) zu vergleichen.
Methode Wir betrachteten 128 Patientinnen im Zeitraum von Januar 2010 bis
Dezember 2019, bei denen zur Schwangerschaftsbeendigung ein Prostaglandinanalogon in
Kombination mit Mifepriston angewendet wurde. Bei 93 Patientinnen erfolgte eine
Einleitung bei lebendem Fetus (TOP), bei 35 bestand ein intrauteriner Fruchttod
(IUFT). Die Patientinnen befanden sich zwischen der 12. und 27.
Schwangerschaftswoche. Ausgeschlossen wurden Geminischwangerschaften, septische
Aborte sowie alle Abbrüche, die im Verlauf einen Regimewechsel, eine Sectio
caesarea oder die Einlage eines Ripening Ballons erforderten. Aus Patientenakten
wurde das applizierte Prostaglandin (Gemeprost, Misoprostol, Dinoproston), die
Einnahme von Mifepriston, der Zeitpunkt der ersten Prostaglandin-Applikation und der
Zeitpunkt der Geburt digital erfasst. Primärer Endpunkt ist die
Einleitungszeit. Für die statistische Auswertung erfolgte ein Vergleich der
Einleitungszeiten bei lebendem Fetus (TOP) und IUFT mittels Mann-Whitney-Test. Das
Ergebnis wurde bei einem p-Wert von≤0,05 als signifikant gewertet. Die
statistische Auswertung erfolgte mit SPSS.
Ergebnisse Die Einleitungszeit lag beim IUFT im Median bei 8,0 h [min. 2,1 h;
max. 49,2 h]. Im Vergleich dazu beobachteten wir bei TOP eine Einleitungszeit im
Median von 11,7 h [min. 3,7 h; max. 41,1 h]. Der mittlere Unterschied von 126 min
zwischen der Einleitungszeit bei IUFT und TOP ist mit p≤0,05
signifikant.
Schlussfolgerung Unsere Analyse zeigt eine kürzere Einleitungszeit bis
zur Ausstoßung bei Patientinnen mit IUFT als bei
Schwangerschaftsbeendigungen aus medizinischer Indikation. Über
mögliche Ursachen dafür kann aus unserer retrospektiven Analyse nur
spekuliert werden. Jedoch können die Ergebnisse in den
Aufklärungsgesprächen mit betroffenen Patientinnen eine
faktenbasierte Beratung erleichtern.