Studienziel Ziel der Arbeit ist es, die Entdeckungsraten der angeborenen
Fehlbildungen des Kreislaufsystems vor und nach Einführung des erweiterten
Basis-Screenings in Hessen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am
01.07.2013 zu untersuchen.
Methode Es handelt sich um eine retrospektive, überwiegend explorative
Datenanalyse von Qualitätssicherungsdaten der Geschäftsstelle
für Qualitätssicherung in Hessen (GQH), die im Zeitraum vom
01.01.2010 bis 31.12.2016 in den geburtshilflichen Abteilungen der hessischen
Krankenhäuser mittels Dokumentationsbögen erhoben wurden. Die
Einteilung und Auswertung der Diagnosen erfolgt auf Grundlage der
ICD-10-GM-2019.
Ergebnisse Es konnte keine Veränderung in der Anzahl der
pränatalen Fehlbildungsdiagnosen nach Einführung des erweiterten
Basis-Ultraschalls gezeigt werden. Vor Einführung liegt die
pränatale Detektionsrate (PDR) für angeborene Fehlbildungen des
Kreislaufsystems bei 32,5%, nach Einführung bei 33,3%.
Insgesamt werden 32,9% der Fehlbildungen pränatal detektiert. Von
den direkt im Vierkammerblick detektierbaren Fehlbildungen wurden 24,5% der
Fehlbildungen pränatal richtig diagnostiziert. Bei den potentiell
über Sekundärveränderungen im Vierkammerblick detektierbaren
Fehlbildungen wurde keine Fehlbildung pränatal korrekt diagnostiziert.
Insgesamt liegt die PDR der potentiell im Vierkammerblick detektierbaren
Fehlbildungen bei 20,0%. Die PDR der potentiell im Ausflusstrakt
detektierbaren Fehlbildungen liegt bei 19,0%.
Schlussfolgerungen Die Einführung des erweiterten Basis-Ultraschalls
hat nicht die erwünschte Verbesserung im Hinblick auf die PDR der
angeborenen Fehlbildungen des Kreislaufsystems in Hessen gebracht. Es sollte
über alternative Vorgehensweisen nachgedacht werden.