Notfallmedizin up2date 2016; 11(02): 159-175
DOI: 10.1055/s-0041-109240
Spezielle Notfallmedizin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hygiene im Rettungsdienst

Katrin Strerath
,
Bärbel Christiansen
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Publication Date:
10 June 2016 (online)

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Kernaussagen
  • Das Infektionsschutzgesetz, die Rettungsdienstgesetze der Länder sowie verschiedene Arbeitsschutzvorschriften stellen die rechtliche Grundlage für die Arbeit im Rettungsdienst dar.

  • Die von der KRINKO herausgegebenen Empfehlungen zum Hygienemanagement haben einen verbindlichen Charakter.

  • Alle hygienisch relevanten Themen sind in einem einrichtungsbezogenen Hygieneplan aufgeführt. Dieser ist für das Personal verbindlich.

  • Basishygienemaßnahmen sind unabhängig von der Kenntnis einer Infektionsgefährdung ausnahmslos bei jedem Patienten anzuwenden.

  • Der Wirkbereich eines Desinfektionsmittels muss bei dessen Einsatz berücksichtigt werden.

  • Durch ein korrektes Durchführen der Hände- und Flächendesinfektion können Übertragungswege effektiv unterbrochen werden.

  • Die Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern schützen auch den Mitarbeiter selbst.

  • Regelmäßige Schulungsmaßnahmen sowie täglicher Austausch sind unverzichtbar für die kontinuierliche Verbesserung des Hygieneregimes.