Abstract
Das Reizdarmsyndrom ist eine organische Erkrankung, die, historisch bedingt, als Kombination
von Symptomen (Symptom-Cluster) ohne Kenntnis der Pathophysiologie beschrieben wurde.
Nach der noch gültigen Rom-III-Konsensus-Definition muss eine Kombination von Bauchbeschwerden
mit Stuhlgangveränderungen vorliegen. Die deutsche Definition ist freier und beinhaltet
die Einschränkung der Lebensqualität, eine gynäkologische Untersuchung und eine Koloskopie
zur Diagnosesicherung. Das Reizdarmsyndrom ist eine der häufigsten Gründe, warum Patienten
einen Arzt aufsuchen und ist deshalb eine erhebliche sozioökonomische Belastung. Neuere
Untersuchungen zeigen, dass das Reizdarmsyndrom mit verschiedenen strukturellen, molekularen,
genetischen, immunologischen, nervalen und psychosozialen Veränderungen assoziiert
ist und aus unterschiedlichen pathophysiologischen Subgruppen besteht. Es ist zu erwarten,
dass in Zukunft klinisch einsetzbare Biomarker zur Diagnostik und Therapie des Reizdarmsyndroms
etabliert werden. Die Diagnose des Reizdarmsyndroms ist in der Praxis in der Regel
durch eine differenzierte Basisdiagnostik mit Ausschluss relevanter Differenzialdiagnosen
möglich, sodass eine symptomorientierte Therapie eingeleitet werden kann. Bei Durchfall
sollte bereits zu Beginn eine umfassende Diagnostik mit Stuhluntersuchungen und Koloskopie
mit Stufenbiopsien erfolgen. Bei der Therapie spielt weiterhin die vertrauensvolle
Arzt-Patienten-Beziehung, die Aufklärung über die organischen Ursachen des Reizdarmsyndroms
und die Definition der Therapieziele eine große Rolle. Bei der medikamentösen Therapie
ist zu berücksichtigen, dass nur wenige Medikamente für das Reizdarmsyndrom zugelassen
sind. Die große Überlappung mit anderen Krankheitsbildern relativiert diese Einschränkung
allerdings.
Schlüsselwörter:
Reizdarmsyndrom - Symptom-Cluster - Rom-III-Konsensus-Definition - S3-Leitlinie -
Ausschlussdiagnostik