Einleitung:
Die NAKO Gesundheitsstudie (NAKO; BMBF Förderkennzeichen: 01ER1301A, 01ER1801A) startete
im Oktober 2018 mit der Folgeuntersuchung. Bis 2023 sollen mit den netto 200.000 TeilnehmerInnen
der Basiserhebung erneut umfangreiche Befragungen, Tests und Untersuchungen durchgeführt
werden, um Entstehung und Verlauf chronischer Erkrankungen wie bspw. Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen
etc. besser verstehen zu können. Unterstützend werden ergänzende Informationen zu
Gesundheit und Lebensumständen der TeilnehmerInnen über verschiedene Sekundär- und
Registerdatenquellen erschlossen.
Methode:
Erstmals werden in einer epidemiologischen Kohortenstudie in Deutschland auch die
Abrechnungsdaten der Privaten Krankenversicherungen (PKVen) für die wissenschaftliche
Nutzung umfangreich erschlossen. Die Grundlage der Datennutzung bildet dabei ein Kooperationsvertrag
zwischen der jeweiligen PKV und der NAKO. Die Anforderung von Daten privatversicherter
StudienteilnehmerInnen bei den kooperierenden PKVen setzt zudem eine schriftliche
informierte Einwilligung sowie eine Schweigepflichtenbindungserklärung nach §203 Strafgesetzbuch
voraus. Die Qualitätssicherung der von den PKVen gelieferten pseudonymen Abrechnungsdaten
erfolgt durch das Kompetenznetz Sekundär- und Registerdaten.
Ergebnisse:
Die Einwilligungsquote zur Nutzung der Abrechnungsdaten durch die NAKO liegt bei ca.
90,3%. Dabei decken die Daten der kooperierenden PKVen bereits mehr als 30% der privatversicherten
TeilnehmerInnen mit Einwilligung ab. Eine erste Datenlieferung, in der Informationen
zu etwa 4% der privatversicherten TeilnehmenInnen enthalten sind, erfolgte im Februar
2019. Weitere Datenlieferungen werden zeitnah erwartet. Es werden erste Erfahrungen
aus der Qualitätssicherung präsentiert.
Diskussion:
Bisherige Rückmeldungen von PKVen lassen theoretisch eine inhaltlich gute Abdeckung
der einzelnen Leistungsbereiche, insbesondere des stationären Sektors, durch die Daten
erwarten. Aufschluss über die Datenqualität wird die Validierung der Informationen
mithilfe der in der NAKO erhobener Primärdaten geben wie bspw. der Selbstangabe von
Arzneimitteln oder vom Arzt diagnostizierter Erkrankungen.