Fragen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten sind oft von Missverständnissen
und von Unsicherheiten begleitet. Dabei kommt dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten
entscheidende Bedeutung zu. Problematisch wird es dann, wenn ein Patient seinen Willen
im akuten Behandlungsfall gar nicht mehr äußern kann.