Auf der DMEA im April hat der Bundesgesundheitsminister „ein Feuerwerk an Ideen und
Kreativität“ gefordert, rund um die Frage, was bei der Elektronischen Patientenakte
(ePA) an Zusatzfunktionen möglich sei. Elektronische Patientenakten waren in der Tat
ein prominentes Thema auf der Messe: Krankenkassen und private Anbieter stellten vor,
was sie bislang erreicht haben; andere Firmen konzentrierten sich auf das Thema „Konnektivität“
im Sinne einer Anbindung von Kliniken an die jeweiligen Aktensysteme. Das Ganze allerdings
noch etwas unter dem Vorbehalt der von der gematik noch zu liefernden Spezifikation
der Folgestufe 1.1 der ePA. Ab 1. Januar 2021 soll diese ePA 1.1 kassenweit verfügbar
sein.