Seit 2004 müssen nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen
komplett vom Patienten selbst bezahlt werden. Dies führt bei sozial Benachteiligten
häufig zu Verzicht auf den Kauf von Schmerzmitteln, Erkältungsmitteln oder anderen
Arzneimitteln der Selbstmedikation. Auf lokaler Ebene existieren vereinzelt „Medikamentenhilfen“,
um Bedürftige finanziell zu unterstützen. Der Beitrag gibt einen Überblick über bestehende
„Medikamentenhilfen“.
Recherche über bestehende Medikamentenhilfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
und Befragung der Verantwortlichen.
Es wurden bislang sieben lokale Medikamentenhilfen identifiziert und befragt. Die
Betroffenen profitieren finanziell ganz unterschiedlich von den Angeboten. Die Kostenübernahmen
für Arzneimittel der Selbstmedikation variieren von 100% bis zu 25%. Die im Rahmen
der Hilfen abgegebenen Arzneimittel unterscheiden sich je nach Festlegung vor Ort.
Gemeinsam ist ihnen die ärztliche Verordnung der Arzneimittel auf einem Grünen Rezept.
Die Zahl der lokalen „Medikamentenhilfen“ ist in den letzten Jahren nicht gestiegen.
Die Befragten sehen zwar einen Bedarf an solchen Hilfen, allerdings zeigt sich anhand
der begrenzten Zahl solcher Hilfen, dass in den meisten Städten der Bedarf an einer
solchen Unterstützung nicht in einen strukturierten Aufbau von „Medikamentenhilfen“
mündet. Es bleibt daher offen, ob und wie den Bedürftigen außerhalb von „Medikamentenhilfen“
beim Bezug von Arzneimitteln der Selbstmedikation geholfen wird.