Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2003; 31(04): 173-177
DOI: 10.1055/s-0038-1622957
allgemeines
Schattauer GmbH

Wann ist ein Tier »gebraucht«? Überlegungen zu einer Kuriosität des neuen Kaufrechts [*]

When is an animal secondhand? Considerations on a curiosity of the new law on sales
S. Brückner
,
Antje Böhme1
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Publication Date:
05 January 2018 (online)

Zusammenfassung

Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen »gebrauchten « Kaufgegenstand handelt, kann der unternehmerisch tätige Verkäufer die Verjährungsfrist von zwei Jahren auf 12 Monate reduzieren. Wann aber sind Tiere gebraucht? Die Autoren setzen sich in dem vorliegenden Beitrag mit den fragmentarischen Antworten der Rechtsprechung sowie den denktheoretisch möglichen und praxisrelevanten Lösungsansätzen kritisch auseinander. Aufgrund der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wird schließlich ein eigener Vorschlag unterbreitet.

Summary

Provided that animals can be object to the sale of secondhand goods, a professional seller may shorten the limitation period from two years to 12 months. But under which circumstances is an animal secondhand? In their present article the authors examine and critically review the judicature‘s fragmentary replies as well as theoretical and feasible solutions. Based on the gained cognitions finally an own approach is presented.

* Nach einem Beitrag in: Monatsschrift für Deutsches Recht 2002; 1406ff.


1 Die Autoren sind in der Rechtsanwaltssozietät Fellmer, Dr. Brückner, Fellmer in Nehms, Schleswig-Holstein, tätig und schwerpunktmäßig mit der Betreuung von Mandaten aus dem Bereich des Tierarzthaftungsrechts sowie mit Rechtsfragen zu den Themen Pferdekauf, -zucht, -haftung und -sport befasst.